Online-Zertifizierung für Selbstständige

Sie sind Solo-Selbstständiger oder Freiberufler?

Hier bekommen Sie für Ihre Auftraggeber den Nachweis, dass Sie selbstständig und NICHT scheinselbständig tätig sind!

Trotz Demonstrationen, Aufklärungskampagnen, Petitionen, Podiumsdiskussionen, E-Mails und Brandbriefe an politisch Verantwortliche und vielen anderen Versuchen, das Problem der Scheinselbstständigkeit vom Gesetzgeber anhand eindeutiger Kriterien messbar zu machen und aus dem Generalverdacht zu kommen, besteht das Problem seit Jahren unverändert fort.

Das staatliche Statusfeststellungsverfahren ist i.d.R. eine Punkt-Überprüfung, die während der Leistungserbringung bzw. rückwirkend erfolgt. Dadurch beauftragen Auftraggeber stets unter dem hohen Risiko, dass ein Statusfeststellungsverfahren zeitversetzt zu (im Einzelfall schnell 5-stelligen) Nachzahlungen und ggf. sogar zu empfindlichen Strafen bei Rechtsverstößen führen könnte. Bislang wurde zu einem Zeitpunkt „kontrolliert und saktioniert“, an dem der Schaden unumkehrbar bereits eingetreten war.

CIP-Zertifizierungen hingegen drehen diesen ex post-Ansatz komplett um, indem die in späteren Verfahren über Monate oder Jahre mühsam zu klärenden Zusammenhänge bereits vor der Beauftragung und in regelmäßigen Abständen auch während der Leistungserbringung geklärt werden. CIP-Zertifikate werden (nicht wie Verträge) nur einmal erstellt, sondern müssen während der Leistungserbringung permanent aktuell gehalten werden. Certified Independent Professionals haben sich über eine SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG dazu verpflichtet, jede Veränderung (die das Risiko für ihre Auftraggeber erhöhen könnte) sofort ggü. dem Auftraggeber zu melden und die Risikoquelle abzustellen. Auftraggeber können die Richtigkeit und Aktualität der CIP-Zertifikate über einen Klick auf den Ident-Code 24/7 überprüfen.

CIP richtet sich folglich nicht an staatliche Institutionen, sondern an die Auftraggeber der Selbstständigen und bietet so allen Beteiligten einen Selbstständigen-Nachweis und die Möglichkeit zu Korrekturen, bevor der Compliance-Fall bzw. wirtschaftliche Schaden eingetreten ist.

Mit einem CIP-Zertifikat erbringen tatsächlich Selbstständige gegenüber ihren aktuellen und potenziellen Auftraggebern den Nachweis, dass sie selbstständig und somit NICHT scheinselbstständig sind.

Auftraggeber schützen ihre Unternehmen (bzw. öffentlichen Organisationen) durch ihr pro-aktives Handeln gegen den Vorwurf eines grob fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Fehlverhaltens bei der Beauftragung externer Dienstleister (Solo-Selbstständige und Freiberufler).

Lassen Sie sich daher zum Certified Independent Professional (CIP) gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und gewinnen Sie wieder Aufträge am Markt!

Übersicht

Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf das Bild:

Welche Probleme löst die CIP-Zertifizierung?

Allein der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit und der ungewisse Ausgang eines staatlichen Statusfeststellungsverfahrens reichen aus, dass Auftraggeber Selbstständige weniger bzw. nicht mehr beauftragen.

Scheinselbstständigkeit und Nachunternehmerhaftung führen zu Nachzahlungen und Strafen.

Warum sollte ich mich zertifizieren lassen? Ich bin doch gar nicht scheinselbstständig!

Dann sind Sie hier genau richtig! Eine CIP-Zertifizierung können nur tatsächlich Selbstständige erlangen. CIP-Zertifizierungen dienen als Selbstständigkeitsnachweis, denn es nicht relevant, ob Sie wissen, dass Sie nicht scheinselbstständig sind – Sie müssen Ihre Auftraggeber davon glaubhaft überzeugen!

Wie löst die CIP-Zertifizierung die existenzbedrohenden Probleme der Scheinselbstständigkeit? 

CIP vereinfacht durch einen standardisierten Fragebogen das komplexe Thema. Der Online-Fragebogen umfasst alle relevanten Fragen aus dem staatlichen Statusfeststellungsverfahren, klärende Fragen aus Gerichtsurteilen und berücksichtigt aktuelle und die bereits 2022 wirksame Gesetzesänderungen. Die Zertifizierung gibt permanente Sicherheit statt einer Punktbetrachtung beim Statusfeststellungsverfahren.

Welcher Nutzen bzw. welche Wettbewerbsvorteile entstehen für alle Beteiligten?

Die CIP-Zertifizierung ist eine überzeugende Win-Win-Win-Win-Lösung, sowohl für Solo-Selbstständige/Freiberufler und deren Auftraggeber, als auch für Auftrags- und Projektvermittler, die mit CIP-Zertifikaten Sicherheit und Wettbewerbsvorteile erlangen. Aber auch die Rentenversicherung, andere staatliche Institutionen, die deutsche Wirtschaft insgesamt, Staat und politische Parteien profitieren durch diese digitale Transformationslösung.

Wählen Sie zwischen Solo-Selbstständigen/Freiberuflern, Vermittlern und Auftraggebern sowie staatlichen Institutionen.

Wo finde ich die wesentlichen Informationen für Solo-Selbstständige und Freiberufler in einer Zusammenfassung? Klicken Sie hier:

Wie unterscheiden sich die Prozesse mit und ohne CIP-Zertifizierung in der Praxis?

Laden Sie hier einfach das PDF mit einer Prozess-Darstellung herunter. Externenbeauftragung

  1. Externenbeauftragung mit Statusfeststellungsverfahren, ohne CIP
  2. Externenbeauftragung mit Statusfeststellungsverfahren, mit CIP-Zertifizierung (für Selbstständigkeit, gegen Scheinselbstständigkeit)
  3. Externenbeauftragung mit CIP (weil das Statusfeststellungsverfahren unnötig wird)

Welche Leistungen beinhaltet die Zertifizierung und was kostet dieser Service?

Mehr zu den Zertifikaten und Preisen.

Wie sieht ein CIP-Zertifikat aus?

Hier kommen Sie mit einem Klick zu einem exemplarischen Gold-Zertifikat.

Sicherheit durch Indent-Code-Überprüfung

Hier können Auftraggeber über Ihren Ident-Code die Echtheit und Aktualität Ihres Zertifikates 24/7 online überprüfen.

Zur Zertifizierung

Hier geht es weiter zu der Registrierung/Anmeldung zu Ihrem persönlichen CIP-Zertifikat.

Schützen Sie sich und Ihre Auftraggeber vor den Risiken und existenzbedrohenden Folgen einer potenziellen Scheinselbstständigkeit bzw. Nachunternehmerhaftung!

Anmerkung*: Da das Thema bereits eine ausreichende Komplexität aufweist, haben wir auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet, da “Solo-Selbstständige/Solo-Selbstständiger bzw. Freiberuflerin/Freiberufler” zu einer sprachlichen Verwirrung beigetragen hätte. Es sind selbstverständlich bei allen Formulierungen sowohl weibliche, männliche, als auch diverse Geschlechter gemeint. Vielen Dank für Ihr Verständnis.