Häufig gestellte Fragen
Nach unserer Kenntnis gibt es folgende wesentliche Beweggründe:
- Verhinderung der Umgehung von Zahlungen in die Sozialversicherungskassen
- Verhinderung von Lohn-Dumping
- Vermeidung prekärer und unsicherer Arbeitsverhältnisse
- Vermeidung von Altersarmut durch fehlende Rentenvorsorge
Auch die Ziele des Gesetzgebers werden genauso erreicht, nur ohne dabei selbstständige Existenzen zu gefährden:
- CIP ist genau wie der Staat der Meinung, dass Steuern und Abgaben an die Sozialkasse nicht umgangen werden sollten.
- CIP hilft bei der Klärung der Frage, ob ggf. in bestimmter Konstellation eine Sozialversicherungspflicht besteht.
- CIP stellt entsprechende Fragen und vergibt an prekär beschäftigte Selbstständige kein CIP-Zertifikat.
- Deshalb schützen CIP-Zertifizierungen nur tatsächlich Selbstständige und nicht offensichtlich nur zum Schein gebildete selbstständige Beauftragungsverhältnisse.
CIP möchte ebenfalls Altersarmut durch fehlende Rentenvorsorge verhindern und hinterfragt, ob eine private Altersvorsorge, ggf. neben der gesetzlichen besteht und regt so zu aktivem Handeln des Selbstständigen an. Wir setzen allerdings auf die Eigenverantwortung der Selbstständigen.
Die Ziele sind auch aus unserer Sicht völlig nachvollziehbar, nur die Umsetzung bereitet Hunderttausenden “tatsächlich Selbstständigen” existenzielle Probleme. Einerseits stehen Selbstständige unter dem Generalverdacht einer potenziellen Scheinselbstständigkeit und werden von ihren potenziellen Auftraggebern nicht mehr beauftragt bzw. werden laufenden Verträge mit den Solo-Selbstständigen/Freiberuflern von den Auftraggebern gekündigt. Andererseits eignet sich das staatliche Statusfeststellungsverfahren nach Ansicht der Betroffenen überhaupt nicht für diejenigen, die tatsächlich selbstständig sind.
- Fehlende Rechtssicherheit führt zum Generalverdacht und dieser behindert iPROs in der Freiheit ihrer Berufsausübung und bringt viele in Existenznöte
Die bestehende Rechtsunsicherheit wirkt wie ein „Auftrags-Verhinderer“, da aus Angst vor Scheinselbstständigkeit und Nachunternehmerhaftung auf die Beauftragung von Solo-Selbstständigen oft gänzlich verzichtet wird. - Keine Gleichbehandlung und willkürliche Stichproben statt einer flächendeckenden Lösung
Das Statusfeststellungsverfahren behandelt nicht alle Selbstständigen gleich, sondern führt Stichproben durch. Es kann somit keine Gleichbehandlung gewährleistet werden. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wettbewerber A das Pech eines Statusfeststellungsverfahren erleidet und in existentielle Probleme gerät, während sein Wettbewerber B weiterhin unentdeckt scheinselbstständig tätig ist. - Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Rechtsberatung, Einzelfragebögen, Verträge im Vorfeld
Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Rechtsberatung, Einzel-Fragebögen, organisatorische Lösungen (wie z.B. räumliche Büro-Trennung zwischen Internen und Externen, etc.). - Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Compliance-Themen
Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Lieferanten Audits zum Schutz gegen Nachunternehmerhaftung (Compliance-Thema). Lieferantenprüfung hinsichtlich der Beschäftigung von Scheinselbstständigen bei der Erbringung der beauftragten Leistungen. - Wichtige Vorhaben werden ohne externe Expertise verschoben oder mit internen Ressourcen angegangen
Wichtige Vorhaben, für die externe Expertise nötig wäre bzw. Wettbewerbsvorteile erreicht werden könnten, werden verschoben oder ineffizient mit internen Ressourcen realisiert, die dann an anderer Stelle fehlen. Dadurch entsteht ein möglicherweise entscheidender Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen. - Umsatz-Einbußen bei Selbstständigen und Abwanderungstendenzen ins Ausland
Bei dauerhaft ausbleibenden Umsatzeinnahmen sind Solo-Selbstständige / Freiberufler teilweise gezwungen, ihre Selbstständigkeit aufzugeben und ihr spezialisiertes Know-how geht verloren. Solo-Selbstständige wandern ins Ausland ab, da sie dort nicht solchen Marktzugangsbeschränkungen unterliegen. - Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Selbstständige, die kein oder weniger Einkommen haben, zahlen weniger Steuern und können nicht für die eigene Altersvorsorge Rücklagen bilden. Wer in die Insolvenz gerät, belastet die Sozialkassen, statt diese mit Steuergeldern zu unterstützen.
In Deutschland gibt es ca. 2,3 Millionen Solo-Selbstständige und Freiberufler. Über 50 selbstständige Berufsgruppen sind von Scheinselbstständig besonders gefährdet.
Die von dem Problem der Scheinselbstständigkeit Betroffenen
- Solo-Selbstständige und Freiberufler mit und ohne eigene festangestellte Mitarbeiter
- Geschäftsführer/Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften kleinerer mittelständischer Unternehmen mit Beschäftigten
- Sub-Unternehmen, Auftrags- und Projektvermittler
- End-Kunden, also die direkten oder indirekten Auftraggeber eines iPROs
- Die Kunden der End-Kunden
Die auf dieser Website beschriebenen Probleme werden durch die CIP-Zertifizierung wie folgt gelöst. Wir beginnen mit dem Statusfeststellungsverfahren.
Hier ein Link zu den Charts mit den zu lösenden Problemen: https://cip-scheinselbststaendig.de/infos-zum-zertifikat/
Selbstständige sind häufig von ihrer Selbstständigkeit völlig überzeugt und werden aus eigener Unwissenheit beschuldigt, einer scheinselbstständigen Tätigkeit nachzugehen. “Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Schaden und Strafen.” Der Glaube an vermeintlich sichere Verträge, die dann im Laufe der Leistungserbringung doch nicht eingehalten werden oder lückenhaft waren, schützt ebenso wenig, wie die Annahme, jeder andere, nur man selbst würde nicht von einem Statusfeststellungsverfahren überrascht. Die Online-Zertifizierung ist wie ein Kurz-Seminar über das Thema Scheinselbstständigkeit und zeigt Ihnen (im Gegensatz zum staatlichen Verfahren) ganz diskret auf, an welchen Stellen Sie Angriffspunkte aufweisen und vielleicht können Sie daraus ableiten, was in Ihrem konkreten Fall zu tun ist.
Sie erlangen mit einem CIP-Zertifikat mehr bzw. endlich wieder Aufträge, weil Sie durch diese freiwillige Selbstkontrolle Ihren Auftraggeber optimal gegen diese Risiken absichern.
Dieser Nutzen ist kaum zu beschreiben, denn ein CIP-Zertifikat kann bei einem Bieter-Auswahlverfahren den Ausschlag geben. Stellen Sie sich vor, Ihr Angebot liegt neben einem vergleichbaren Angebot eines Wettbewerbers, aber Sie sichern Ihren potenziellen Auftraggeber gegen Scheinselbstständigkeit und ggf. Nachunternehmerhaftung ab. Viele Selbstständige wissen nicht einmal, dass viele Unternehmen und öffentlichen Auftraggeber überhaupt keine Solo-Selbstständigen und Freiberufler mehr direkt beauftragen, weil ihnen die Risiken unkalkulierbar hoch erscheinen. Was nützt es, wenn nur Sie wissen, dass Sie nicht scheinselbstständig sind? Lassen Sie Ihre Auftraggeber an dieser wichtigen Information teilhaben, denn Auftraggeber können die meisten Kriterien bei ihren Anbietern nicht überprüfen und verzichten gleich ganz auf (ggf. auch Ihre) Beauftragungen.
Welcher Selbstständige möchte nicht alles tun, um seinen Auftraggeber/Kunden vor Schaden zu bewahren? Im Schadenfall kommt es schnell zu fünfstelligen Nachzahlungsbeträgen, ggf. auch zu Strafen, Image-Schäden in den Medien, Anwalts- und Gerichtskosten.
„Ihr Qualitäts-Merkmal als eigener Wettbewerbsvorteil.“
Kein Lieferant möchte für seine Auftraggeber ein Risiko darstellen. CIPs erkennen über die Beantwortung des Fragebogens etwaige eigene Risiken und können diese rechtzeitig und auch während der Leistungserbringung abstellen, bevor der Schaden für Auftraggeber und Auftragnehmer (über ein staatliches SFV) bereits eingetreten ist. CIPs lernen über die ausführlichen Erläuterungen zu den Fragen was zu tun ist, um Auftraggeber nicht länger unnötigen Risiken auszusetzen. Auftraggeber schätzen sehr, dass sich CIPs nicht nur zur Einhaltung einer umfassenden Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet haben, sondern Abweichungen sofort melden müssen.
Trotz Demonstrationen, Aufklärungskampagnen, Petitionen, Podiumsdiskussionen, E-Mails und Brandbriefe an politisch Verantwortliche und vielen anderen Versuchen, das Problem der Scheinselbstständigkeit vom Gesetzgeber anhand eindeutiger Kriterien messbar zu machen und aus dem Generalverdacht zu kommen, besteht das Problem seit Jahren unverändert fort.
Es entstehen für Sie keine Zertifizierungskosten, falls kein CIP-Level erreicht wird.
Über die Zertifizierung haben Sie die Gelegenheit verschiedene Levels als Certified Independent Professional zu erlangen. Ob Sie am Ende des Zertifizierungsprozesses ein Bronze-, Silber-, Gold-, Carbon- oder Platin-CIP Zertifikat erlangen, entscheidet ein von der CIP Certified Independent Professional GmbH entwickelter Algorithmus. CIP ist das einzige Unternehmen, das eine Zertifizierung gegen Scheinselbstständigkeit anbietet.
Ab dem Bronze-CIP besteht bereits ein Schutz vor den Risiken einer Scheinselbstständigkeit und Nachunternehmerhaftung für Ihre Kunden. Silber- bis Platin-Zertifizierungen signalisieren Ihren Kunden die Existenz darüber hinaus gehender Sicherheitsfaktoren für Ihre Beauftragung.
Sie können Ihren letzten, aktuellen oder (als vertrauensschaffende Akquise-Maßnahme) Ihren künftigen Kundenauftrag „cippen“ und danach kostenlos beliebig häufig aktualisieren.