Die Zertifizierung zum Certified Independent Professional
ermöglicht es jedem Selbständigen, seinen Selbständigen-Status zertifizieren zu lassen und erfolgreich Aufträge zu gewinnen.



EU-weit einziger Zertifizierer gegen Scheinselbstständigkeit
Die CIP-Zertifizierung ist eine mit dem INNOVATIONS-CHAMPION 2024 prämierte digitale Transformationslösung für ein Problem, das viele Selbstständige und Freiberufler sowie deren Auftraggeber unterschätzen und sich oft nicht bewusst sind, dass sie selbst von diesem Problem betroffen sein könnten.
Dadurch laufen sie Gefahr, ungeschützt in rechtliche Auseinandersetzungen mit teils existenzbedrohenden Folgen hineinzugeraten. Selbst erfahrene Selbstständige können unbemerkt erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. In diesem riskanten Umfeld nimmt die Bereitschaft zur Selbstständigkeit zunehmend ab.
Mit unserer CIP-Zertifizierung bieten wir eine Lösung, um diese Risiken zu minimieren, damit Auftraggeber unbesorgt Selbstständige beauftragen können, internationale Wettbewerbsnachteile ausgeräumt werden und die Attraktivität der Selbstständigkeit gesteigert wird.
Mit dem Wettbewerbsvorteil einer CIP-Zertifizierung geben Sie Ihren Auftraggebern den schriftlichen Nachweis Ihrer Selbstständigkeit und grenzen sich permanent von scheinselbstständiger Beschäftigung ab. Wer ohne Furcht vor hohen Nachzahlungen/Strafen beauftragt werden möchte, sollte sich und seine Kunden vor dem Vorwurf (grob) fahrlässiger/vorsätzlicher Gesetzesverstöße maximal schützen.
Ganz einfach durch einen digitalen Fragebogen, der alle entscheidungsrelevanten Fragen aus Statusfeststellungs- und Gerichtsverfahren beinhaltet. Sie brauchen uns keine Dokumente zusenden. Wer durchfällt, zahlt auch nichts.
Zusammenfassung
Als Gruppe von engagierten Unternehmern, Selbstständigen, Freiberuflern, Juristen, Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie Vertretern verschiedener Verbände, haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Selbstständigen in Deutschland zu unterstützen. Unser Bestreben ist es, die Ängste ihrer Auftraggeber vor finanziellen Haftungsschäden und Strafen aufgrund unentdeckter scheinselbstständiger Beschäftigung bei externen Dienstleistern durch eine funktionierende digitale Transformationslösung zu mindern, damit sie wieder bedenkenlos Selbstständige beauftragen können.
Gleichzeitig möchten wir Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zu mehr Flexibilität bei externem Knowhow und fachlich qualifizierten Ressourcen zu verhelfen, um diesen bestehenden internationalen Wettbewerbsnachteil zu eliminieren.
Unsere Dienstleistung richtet sich an die mehrere Millionen Personen umfassende Zielgruppe der Selbstständigen, Freiberufler, Gründer und Unternehmer in sämtlichen Unternehmensgrößen. Unsere Lösungen ist für Auftraggeber aller Branchen von großem Wert, kostenlos und bieten darüber hinaus enorme Ergebnissteigerungspotenziale.
Die Problematik der “Scheinselbstständigkeit” wird in der deutschen Wirtschaft und bei öffentlichen Auftraggebern nach wie vor als die größte Bedrohung für Kundenaufträge angesehen. Sie führt dazu, dass in Deutschland ansässige Unternehmen mit internationalen Wettbewerbsnachteilen konfrontiert sind. Dies geht einher mit hohen Kosten, überforderten Organisationen aufgrund eines übermäßigen Maßes an Bürokratie und der permanent bestehenden Gefahr, Sozialabgaben nachzahlen zu müssen. Darüber hinaus drohen empfindliche Strafen, die im schlimmsten Fall bis zum Freiheitsentzug reichen können.
Um das Ungleichheits-Problem zu verdeutlichen: Ist Ihnen dieser Unterschied eigentlich bewusst?
Während ein Unternehmen, das längere Zeit (wie ein internes Werk) ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Kunden Waren produziert, sich über eine langjährige erfolgreiche Kundenbeziehung freuen kann, gilt ein externer Dienstleister in gleicher Konstellation als illegal scheinselbstständig beschäftigt. Auftragnehmer und Auftraggeber drohen jahrelange Nachzahlungen und ggf. harte Strafen. Viele Gründer und Selbstständige geraten aufgrund zu geringer Kapitalausstattung in existenzielle Schwierigkeiten.
In Gerichtssälen sind häufig Scheinselbstständige anzutreffen, die fest davon überzeugt waren, kein Scheinselbstständigkeits-Kriterium zu erfüllen. Eine positive Selbsteinschätzung allein mag vielleicht für einen ruhigen Schlaf sorgen, jedoch garantiert sie nicht, dass Sie tatsächlich Aufträge erhalten, solange Sie keine rechtlich verwertbaren Nachweise vorlegen können.
Die Annahme, “Das CIP-Thema betrifft mich nicht. Ich bin ja selbstständig und nicht scheinselbstständig”, kann sich später als folgenschwerer Trugschluss herausstellen. Wie lange Sie selbstständig tätig sind, spielt bspw. bei Statusfeststellungsverfahren keine Rolle. Es wird stets der Einzelfall geprüft und wie ein Vertrag gelebt wurde. Auch, wenn sie bereits 10 Jahre selbstständig sind. Alle Certified Independent Professionals haben hingegen einen Nachweis von unabhängiger Stelle, wonach sie nicht scheinselbstständig sein können und können diesen ihren potenziellen Kunden auch vorlegen. Ein oft entscheidender Wettbewerbsvorteil, wenn es um lukrative Kundenaufträge geht.
Oftmals bemerken Selbstständige nicht einmal den wahren Grund, warum Aufträge ausbleiben, sei es direkt oder über vermeintlich sichere Verträge über Dritte. Warum sollten Auftraggeber Ihnen auch den genauen Grund mitteilen?
Aufgrund von Überbürokratie und sonstigen Hürden nimmt die Zahl der Selbstständigen seit Jahren kontinuierlich ab. Eine, wie wir meinen, fatale Entwicklung für unsere gesamte Volkswirtschaft, für die ideenreiche clevere Selbstständige und mutiges Unternehmertum zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren unserer Wirtschaft zählen.
Der CIP-Algorithmus wurde von Experten entwickelt und wertet Ihre Antworten aus dem Online-Fragebogen in Sekundenschnelle aus und erzeugt daraus Ihr individuelles CIP-Zertifikat in PDF-Format zum Schutz von Auftragnehmern und Auftraggebern.
Weil der Fragebogen nicht nur die Fragen aus dem staatlichen Statusfeststellungs-verfahren, sondern auch die Ergebnisse aus der kontinuierlichen Analyse der urteilsrelevanten Faktoren aus Gerichtsverfahren vorwegnehmen, werden viele Hunderttausend Selbstständige vor den fatalen Konsequenzen eines Anfangsverdachts einer Scheinselbstständigkeit bewahrt. Natürlich erfüllen viele Selbstständige eines der ungenau definierten Kriterien, ohne tatsächlich scheinselbstständig tätig zu sein. Wer möchte unter diesem Damokles-Schwert Externe beauftragen? Genau diese Rechtsunsicherheit hält Auftraggeber bekanntlich davon ab, Selbstständige zu beauftragen, wenn beide Vertragspartner sich nach einem staatlichen Statusfeststellungsverfahren in langwierigen Gerichtsverfahren gegen Gesetzesverstöße verteidigen müssen.
Der CIP-Algorithmus hingegen berücksichtigt konkretisierende und urteilsrelevante Fragen aus Gerichtsverfahren in individuellen Konstellationen und Rahmenbedingungen. Statt eines Generalverdachtes, bei dem sich die Betroffenen im Prüfungsfall wie Angeklagte verteidigen müssen, ermittelt die CIP-Zertifizierung einen individuellen Selbstständigen-Status sowohl vor der Beauftragung als auch permanent aktuell während der Leistungserbringungsphase. Auftraggeber können nicht nur mit minimalem Aufwand ihre gesetzlichen Kontrollpflichten wahrnehmen, sondern dies auch ggü. staatlichen Stellen schriftlich belegen und so wieder ohne Angst Externe beauftragen. Auftraggeber beauftragen Externe wieder, weil Certified Independent Professionals sie vor Haftung schützen.
- Als Selbstständiger/Auftragnehmer: Für 29,00 € monatlich cippen (dauert ca. 30 – 60 Minuten für über 80 Einzelfragen) sowie spätestens alle 3 Monate das CIP-Zertifikat aktualisieren und dem aktuellen Auftraggeber zukommen lassen.
- Als Auftraggeber: Sie brauchen nur direkt und indirekt (also über Dritte) für Ihr Unternehmen längere Zeit tätigen externen Dienstleister auffordern, Ihrem Unternehmen stets ein aktuelles CIP-Zertifikat bereitzustellen. Dreimonatlich (oder flexibel auch früher) klicken Sie auf den Ident-Code auf dem CIP-Zertifikat, um Ihren gesetzlichen Kontrollpflichten nachzukommen. Fertig.
1. Online-Fragebogen (einfaches Multiple-Choice-Ankreuzverfahren)
Selbstständige, Freiberufler etc. beantworten einen Fragebogen (24/7) und lernen ganz nebenbei alles Wichtige, das Sie über dieses Thema wissen müssen.
2. Diskrete Beseitigung Ihrer Risiken
Wer anfangs durchfällt, zahlt nichts, kann aber seine Risiko-Faktoren diskret beseitigen und die Zertifizierung danach fortsetzen. Was Sie tun sollten, können Sie den Erläuterungen zu den Fragen entnehmen.
3. Digitale Fragebogenauswertung
Der o.g. Algorithmus weist Ihnen einen der fünf CIP-Level (Bronze bis Platin) zu und kreiert Ihr Zertifikat mit einem individuellen Link auf unser CIP-Controll-Center.
4. Ihr CIP-Zertifikat
Sie laden Ihr Zertifikat zum Certified Independent Professional herunter und stellen es Ihren potenziellen oder aktuellen Kunden elektronisch zur Verfügung. Darin wird für jedermann verständlich beschrieben, warum Sie nicht scheinselbstständig sein können. Ihr Kunde sieht selbstverständlich einzelne Antworten im Fragebogen, sondern eine sich daraus ergebene textliche Gesamtbewertung.
5. Rückfragen von Auftraggebern oder Behörden zum CIP-Zertifikat
Sie müssen weder ggü. Auftraggebern noch Behörden Ihr „CIP-Zertifikat“ erklären. Verweisen Sie bei Rückfragen einfach an vorbereitete Info-Seiten auf der CIP-Website oder an die CIP-Hotline.
6. Aktualisierungsverpflichtung zum Schutz Ihrer Auftraggeber
Dreimonatlich aktualisieren Sie Veränderungen in Ihrem CIP-Profil und verpflichten sich, dieses Update elektronisch an Ihren aktuellen Auftraggeber zu senden.
7. Digitaler Nachweis zur Wahrnehmung gesetzl. Kontrollpflichten für Auftraggeber
Auftraggeber kommen ihren gesetzlichen Kontrollpflichten mit einem Mausklick auf den Link in Ihrem CIP-Zertifikat (PDF) nach und müssen die Echtheit und Gültigkeit Ihres Zertifikates regelmäßig überprüfen. Wie häufig, entscheidet der Auftraggeber, mindestens dreimonatlich. Einblick in Ihre einzelnen Antworten sind ausgeschlossen.

INNOVATIONS-CHAMPION 2024
Das renommierte Magazin FOCUS hat der CIP Certified Independent Professional GmbH unter 25.500 zum Auswahl- und Preisverleihungsverfahren zugelassen Unternehmen die Auszeichnung INNOVATIONS-CHAMPION 2024 verliehen.


FOCUS Business würdigt mit der Auszeichnung besonders innovative Unternehmen in Deutschland. Mit der Online-CIP-Zertifizierung gegen die Risiken scheinselbstständiger Beschäftigung werden sowohl Auftragnehmer als auch deren Auftraggeber vor jahrelangen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen als auch vor hohen Strafen bewahrt, die bei grob fahrlässigen oder nachgewiesen vorsätzlichem Fehlverhalten drohen. Gleichzeitig wird die staatliche Bürokratie entlastet und über eine flächendeckende standardisierte Lösung mehr Gerechtigkeit ggü. einer Stichprobenkontrolle des Staates erreicht. Diese Innovation ist als digitale Transformationslösung einzigartig in Deutschland und der EU und gewinnt damit den INNOVATIONCHAMPION 2024.
Die CIP Certified Independent Professional GmbH wurde mit Bestbewertungen in den Kategorien
- Geschäftsmodell
- Produkte und Dienstleistungen
- Strategie und Innovationskultur
ausgezeichnet.
Durch Wettbewerbsvorteile mehr und schneller Kundenaufträge gewinnen
Zertifizieren Sie ganz einfach Ihre Selbständigkeit, indem Sie unseren digitalen Fragebogen ausfüllen. Ihre Auftraggeber können Ihren Status digital überprüfen. Hierdurch wird die Gültigkeit und Aktualität gewährleistet.
Optimaler Schutz vor Compliance- / Haftungsfällen und Strafen
Auftraggeber und Auftragnehmer werden vor schweren Haftungsfällen und Strafen bewahrt. Beider erkennen Handlungsbedarf bevor Schaden eintreten kann. CIP ist die Lösung gegen das „Damokles-Schwert“ unsicherer Beauftragungen und Statusfeststellungsverfahren.
Enorme Ergebnisverbesserungspotenziale
Auftragnehmer haben mehr Erfolg bei der Akquisition neuer Aufträge. Durch die CIP-Zertifizierung sparen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer internen Aufwand für eigene Kontrollfunktionen, organisatorische Maßnahmen, unkalkulierbare Gerichtskosten, Nachzahlungen, Strafen.
JEDER Auftragnehmer und Auftraggeber ist mit dem Thema Scheinselbstständigkeit konfrontiert, auch wenn dies häufig nicht wahrgenommen wird.
Überblick Scheinselbstständigkeit und Nachunternehmerhaftung
Die folgende Darstellung visualisiert die Überprüfung der Auftragsverhältnisse durch die Deutsche Rentenversicherung:

iPROs (independent Professionals) akquirieren einen Auftrag bei ihren Kunden / Auftraggebern, oder schließen den Vertrag bei einem Sub-Unternehmen, z.B. einem Projektvermittler, arbeiten jedoch für den Kunden des Vermittlers.
Wir sprechen daher hier auch vom “End-Kunden” in der Vertragskette.
Scheinselbstständigkeit kann also in verschiedenen Vertragskonstellationen entstehen.
Was ist eigentlich Scheinselbständigkeit und Nachunternehmerhaftung?
Scheinselbstständigkeit
“Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind. Der Auftraggeber hat – wie auch sonst jeder Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern – zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist.” (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Nachunternehmerhaftung
“Die Nachunternehmerhaftung stellt sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein Bürge gesamtschuldnerisch.” (Quelle: Bundesregierung)
Unterschiede der CIP-Zertifizierungen gegenüber dem staatlichen Statusfeststellungsverfahren.

CIP-Zertifizierungen drehen den ex post-Ansatz komplett um. Statt rückwirkend und nur punktuell, wird der Selbstständigen-Status dauerhaft erfasst.
CIP-Zertifikate werden nicht (wie Verträge und SFV) nur einmal erstellt, sondern müssen während der Leistungserbringung permanent aktuell gehalten werden.
Proaktive Zertifizierungen schützen Auftraggeber und -nehmer vor dem Vorwurf/Nachweis (grob) fahrlässiger/vorsätzlicher strafbarer Handlungen, sowie lange rückwirkende Nachzahlungen.
Jeder CIP-Zertifizierte hat sich über eine SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG dazu verpflichtet, alle Regeln zum beiderseitigen Schutz einzuhalten und jede negative Veränderung ggü. dem Auftraggeber zu melden und die Risiko-Quelle umgehend abzustellen.
Um kritische Auftraggeber zu überzeugen, können individuelle Einsatz-Rahmenbedingungen beim Wunsch-Auftraggeber „gecipped“ und dem Angebot beigelegt werden.
Über einen Klick auf den Link im Ident-Code eines Zertifikates überprüfen Auftraggeber digital in Sekundenschnelle die Richtigkeit und Aktualität der CIP-Zertifikate und kommen so ihrer Kontrollpflicht rechtswirksam nach.
CIP-Zertifizierungen erfolgen diskret und präventiv bevor der Schaden entstehen kann, statt Mängel zu suchen und diese zu sanktionieren.
Die gesetzlichen Scheinselbstständigkeitskriterien lassen einen breiten Ermessensspielraum. Richter stehen in der Urteilsfindung plausiblen Verteidigungsbeweisen jedoch durchaus aufgeschlossen gegenüber und urteilen nicht immer auf „scheinselbstständig“. Der CIP-Algorithmus zielt genau diese aufwendige urteilsrelevante Klärung des Selbstständigen-Status über Konkretisierungsfragen ganz an den Anfang, um einen Anfangsverdacht gleich zu widerlegen.


Unsere Erfolge

„Seit der Gründung unseres Unternehmens, wurde kein einziger Certified Independent Professional als scheinselbstständig deklariert. Kein einziger Auftraggeber von CIPs musste Nachzahlungen an die Sozialkassen leisten oder Strafen aufgrund von Gesetzesverstößen zahlen.“
„Selbstständige bestätigen, dass Sie von Kunden Aufträge erhalten, die sie ohne CIP-Zertifikat nicht beauftragt hätten.“
„Immer mehr Auftraggeber bitten ihre externen Dienstleister als Voraussetzung für eine Beauftragung um ein CIP-Zertifikat, um ihrer eigenen Kontrollverpflichtung nachzukommen und sich vor der Haftung aufgrund (grober) Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz zu schützen.“
„Einer dieser Auftraggeber von Certified Independent Professionals berichtete, dass Prüfer der Deutsche Rentenversicherung bereits im Haus waren, um mehrere Hundert Externe einem Statusfeststellungsverfahren zu unterziehen. Weil der Auftraggeber für alle Externen CIP-Zertifikate vorlegen konnte, wurde die Kontrolle abgebrochen, da die Regeln beachtet wurden und nicht damit zu rechnen sei, dass die Kontroll-Aktion scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse aufdecken könnte. Die Prüfer bezeichneten CIP-Zertifizierungen als gute Lösung.“
„Selbstständige und Freiberufler bestätigen, dass sie unwissentlich Kriterien einer scheinselbstständigen Beschäftigung erfüllt haben, die sie erst durch den CIP-Fragebogen erkennen und abstellen konnten.“
„Projekt-Provider bestätigen, dass Sie bei Unternehmen Projekte mit gecippten Freelancern besetzen können, die sich jahrelang völlig gegen Selbstständige und ausschließlich für AÜG-/Festanstellungen entschieden hatten.“
„Auftraggeber und Selbstständige haben sich von uns beraten lassen und Lösungen für ihre individuelle Ausgangssituationen gefunden (keine juristische Beratung).“
Das sagen unsere Kunden und deren Auftraggeber zur CIP-Zertifizierung:
Weil das Thema „Scheinselbstständigkeit“ von Auftragnehmern und Auftraggebern als ein sensibles und häufig sogar bedrohliches Thema empfunden wird, haben wir die Referenz-Geber anonymisiert.
Sind Sie Selbstständiger, Auftraggeber oder bei einer staatlichen Institution beschäftigt? Für zielgerichtete Informationen klicken Sie bitte auf das entsprechende Bild.
Unsere Erklärvideos
Für mehr Informationen über Scheinselbstständigkeit, Nachunternehmerhaftung, Statusfeststellungsverfahren, das Problem und die Lösung.