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Die Zertifizierung zum Certified Independent Professional 

ermöglicht es jedem Selbständigen, seinen Selbständigen-Status zertifizieren zu lassen und erfolgreich Aufträge zu gewinnen.

EU-weit einziger Zertifizierer gegen Scheinselbstständigkeit

Mit dem Wettbewerbsvorteil einer CIP-Zertifizierung geben Sie Ihren Auftraggebern den schriftlichen Nachweis Ihrer Selbstständigkeit und grenzen sich permanent von scheinselbstständiger Beschäftigung ab. Wer ohne Furcht vor hohen Nachzahlungen/Strafen beauftragt werden möchte, sollte sich und seine Kunden vor dem Vorwurf (grob) fahrlässiger/vorsätzlicher Gesetzesverstöße maximal schützen.

Ganz einfach durch einen digitalen Fragebogen, der alle entscheidungsrelevanten Fragen aus Statusfeststellungs- und Gerichtsverfahren beinhaltet. Sie brauchen uns keine Dokumente zusenden. Wer durchfällt, zahlt auch nichts.

End-to-end digitale Transformationslösung

Zertifizieren Sie ganz einfach Ihre Selbständigkeit, indem Sie unseren digitalen Fragebogen ausfüllen. Ihre Auftraggeber können Ihren Status digital überprüfen. Hierdurch wird die Gültigkeit und Aktualität gewährleistet.

Sichere Beauftragungen

Ein CIP bietet Sicherheit in der Erfüllung eines selbständigen Beauftragungsverhältnisses. Sie ermöglicht den Marktzugang und bietet eine Lösung, mit der keine Arbeitnehmerüberlassungen, Kündigungen oder interne Lösungen veranlasst werden müssen.

Senkung der Kosten

Durch die CIP-Zertifizierung sparen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer internen Aufwand für eigene Kontrollfunktionen, organisatorische Maßnahmen, unkalkulierbare Gerichtskosten, Nachzahlungen, Strafen.

Unsere Erklärvideos

Für mehr Informationen über Scheinselbstständigkeit, Nachunternehmerhaftung, Statusfeststellungsverfahren, das Problem und die Lösung.

JEDER Auftragnehmer und Auftraggeber ist mit dem Thema Scheinselbstständigkeit konfrontiert, auch wenn dies häufig nicht wahrgenommen wird.

Doch hier bekommen Sie für Ihre Auftraggeber den Nachweis, dass Sie selbstständig und NICHT scheinselbständig tätig sind!

Die bestehende Rechtsunsicherheit, die fehlende Möglichkeit der Auftraggeber Ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, der ungewisse Ausgang eines staatlichen Statusfeststellungsverfahrens (und die damit verbundenen Nachzahlungen und Strafen) führen dazu, dass Auftraggeber Selbstständige weniger bzw. nicht mehr beauftragen.

Überblick Scheinselbstständigkeit und Nachunternehmerhaftung

Die folgende Darstellung visualisiert die Überprüfung der Auftragsverhältnisse durch die Deutsche Rentenversicherung:

iPROs (independent Professionals) akquirieren einen Auftrag bei ihren Kunden / Auftraggebern, oder schließen den Vertrag bei einem Sub-Unternehmen, z.B. einem Projektvermittler, arbeiten jedoch für den Kunden des Vermittlers.

Wir sprechen daher hier auch vom “End-Kunden” in der Vertragskette.

Scheinselbstständigkeit kann also in verschiedenen Vertragskonstellationen entstehen.

Was ist eigentlich Scheinselbständigkeit und Nachunternehmerhaftung? 

Scheinselbstständigkeit

“Als scheinselbstständige Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind. Der Auftraggeber hat – wie auch sonst jeder Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern – zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist.” (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Nachunternehmerhaftung

“Die Nachunternehmerhaftung stellt sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein Bürge gesamtschuldnerisch.” (Quelle: Bundesregierung)

Unterschiede der CIP-Zertifizierungen gegenüber dem staatlichen Statusfeststellungsverfahren.

CIP-Zertifizierungen drehen den ex post-Ansatz komplett um. Statt rückwirkend und nur punktuell, wird der Selbstständigen-Status dauerhaft erfasst.

CIP-Zertifikate werden nicht (wie Verträge und SFV) nur einmal erstellt, sondern müssen während der Leistungserbringung permanent aktuell gehalten werden.

Proaktive Zertifizierungen schützen Auftraggeber und -nehmer vor dem Vorwurf/Nachweis (grob) fahrlässiger/vorsätzlicher strafbarer Handlungen, sowie lange rückwirkende Nachzahlungen. 

Jeder CIP-Zertifizierte hat sich über eine SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG dazu verpflichtet, alle Regeln zum beiderseitigen Schutz einzuhalten und  jede negative Veränderung ggü. dem Auftraggeber zu melden und die Risiko-Quelle umgehend abzustellen.

Um kritische Auftraggeber zu überzeugen, können individuelle Einsatz-Rahmenbedingungen beim Wunsch-Auftraggeber „gecipped“ und dem Angebot beigelegt werden.

Über einen Klick auf den Link im Ident-Code eines Zertifikates überprüfen Auftraggeber digital in Sekundenschnelle die Richtigkeit und Aktualität der CIP-Zertifikate und kommen so ihrer Kontrollpflicht rechtswirksam nach.

CIP-Zertifizierungen erfolgen diskret und präventiv bevor der Schaden entstehen kann, statt Mängel zu suchen und diese zu sanktionieren.

Die gesetzlichen Scheinselbstständigkeitskriterien lassen einen breiten Ermessensspielraum. Richter stehen in der Urteilsfindung plausiblen Verteidigungsbeweisen jedoch durchaus aufgeschlossen gegenüber und urteilen nicht immer auf „scheinselbstständig“. Der CIP-Algorithmus zielt genau diese aufwendige urteilsrelevante Klärung des Selbstständigen-Status über Konkretisierungsfragen ganz an den Anfang, um einen Anfangsverdacht gleich zu widerlegen.

Unsere Erfolge

„Seit der Gründung unseres Unternehmens, wurde kein einziger Certified Independent Professional als scheinselbstständig deklariert. Kein einziger Auftraggeber von CIPs musste Nachzahlungen an die Sozialkassen leisten oder Strafen aufgrund von Gesetzesverstößen zahlen.“

„Selbstständige bestätigen, dass Sie von Kunden Aufträge erhalten, die sie ohne CIP-Zertifikat nicht beauftragt hätten.“

Immer mehr Auftraggeber bitten ihre externen Dienstleister als Voraussetzung für eine Beauftragung um ein CIP-Zertifikat, um ihrer eigenen Kontrollverpflichtung nachzukommen und sich vor der Haftung aufgrund (grober) Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz zu schützen.“

„Einer dieser Auftraggeber von Certified Independent Professionals berichtete, dass Prüfer der Deutsche Rentenversicherung bereits im Haus waren, um mehrere Hundert Externe einem Statusfeststellungsverfahren zu unterziehen. Weil der Auftraggeber für alle Externen CIP-Zertifikate vorlegen konnte, wurde die Kontrolle abgebrochen, da die Regeln beachtet wurden und nicht damit zu rechnen sei, dass die Kontroll-Aktion scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse aufdecken könnte. Die Prüfer bezeichneten CIP-Zertifizierungen als gute Lösung.“

„Selbstständige und Freiberufler bestätigen, dass sie unwissentlich Kriterien einer scheinselbstständigen Beschäftigung erfüllt haben, die sie erst durch den CIP-Fragebogen erkennen und abstellen konnten.“

„Projekt-Provider bestätigen, dass Sie bei Unternehmen Projekte mit gecippten Freelancern besetzen können, die sich jahrelang völlig gegen Selbstständige und ausschließlich für AÜG-/Festanstellungen entschieden hatten.“

„Auftraggeber und Selbstständige haben sich von uns beraten lassen und Lösungen für ihre individuelle Ausgangssituationen gefunden (keine juristische Beratung).“

Das sagen unsere Kunden und deren Auftraggeber zur CIP-Zertifizierung:

Das Beantworten der Fragen hat mit den verständlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Fragen gut geklappt. Die Beantwortung konnte ich unterbrechen und ohne weiteres wieder weitermachen. So hat bereits das erste Ausfüllen zu einer Zertifizierung geführt. Meinen Hauptauftraggeber habe ich direkt in Kenntnis gesetzt und das Zertifikat per Mail zugeschickt. Er war begeistert darüber, dass ich das Thema Scheinselbstständigkeit ernst nehme. Das CIP-Zertifikat hat meinem Auftraggeber die Angst vor scheinselbstständiger Beschäftigung genommen. So konnte ich erfolgreich einen neuen Auftrag gewinnen."
Frau Christine M.
Selbstständig
Ich lege bereits seit Mitte 2020 meinen Angeboten mein CIP-Zertifikat bei. Das kommt bei meinen Kunden sehr gut an. Durch mein CIP-Zertifikat kann ich viel einfacher auch direkte Aufträge bei Unternehmen akquirieren und höhere Honorare durchsetzen. Meinen Auftraggebern ist wichtig, dass ihnen keine Versäumnisse vorgeworfen werden können, die zu Nachzahlungen bzw. sogar Strafen führen können. Von kleineren Angriffspunkten hatte ich erst durch den Fragebogen erfahren und konnte diese gleich zu Beginn schnell beseitigen und bin daher mit der Zertifizierung sehr zufrieden. Mindestens zwei meiner Projektaufträge hätte ich ohne mein CIP-Zertifikat definitiv nicht bekommen. Ich kann CIP daher sehr empfehlen!"
N.N.
Unternehmensberater
Die Fragen im Fragebogen waren sehr gut, um einen besseren Überblick über die komplexen Kriterien der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen. Insbesondere fand ich die Hilfe auf Rückfragen Weltklasse. Der Fragebogen arbeitet alles sehr strukturiert ab und gibt sehr gute und wichtige Hinweise. Vielen Dank dafür. Ich kann diese Zertifizierung jedem Soloselbstständigen nur empfehlen."
Herr K.
Selbstständig
Als Leiterin der Rechtsabteilung habe ich den Fragebogen getestet und für so gut befunden, dass ich empfohlen habe, alle externen Dienstleister in unserem Unternehmen um ein CIP-Zertifikat zu bitten. Die Zertifizierung beinhaltet alle juristisch relevanten Entscheidungskriterien und vertraglichen Konstellationsmöglichkeiten. Durch die proaktive Aufforderung unserer Externen zu dieser Zertifizierung, werden etwaigen Haftungsansprüchen bzw. Strafen die Voraussetzungen (Fahrlässigkeit und Vorsatz) genommen. Wir können auch nachweisen, dass wir unserer gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollpflicht (über den Ident-Code belegbar) nachgekommen sind. Durch die Nutzung der CIP-Zertifizierungen sparen wir einen enorm hohen Prüfungsaufwand. Ich kann die Zertifizierung zum Certified Independent Professional daher nur empfehlen."
N.N.
Leiterin einer Rechtsabteilung
Ich bin Geschäftsführer einer GmbH, die sich auf Reinigungs- und Entkalkungsdienstleistungen spezialisiert hat. Wir sind sowohl für Privatpersonen, Industrie- und Hausverwaltungen tätig. Ich habe die Online-Zertifizierung durchgeführt, um Auftraggebern den permanenten Nachweis einer tatsächlichen Selbstständigkeit zu erbringen. Dadurch schützen wir unseren Betrieb vor dem Vorwurf einer Scheinselbstständigkeit und gleichzeitig unsere Kunden vor deren Risiko einer Nachunternehmerhaftung. Damit konnten wir vor allem größere Hausverwaltungen überzeugen. Ohne CIP-Zertifikat hätten wir den einen oder anderen Auftrag nicht bekommen. Der Fragebogen liefert gute Hinweise und vor allem Erklärungen die es dem „nicht Juristen“ erleichtern, das komplizierte Thema zu verstehen. Ich bin sehr zufrieden und kann die Zertifizierung bestens empfehlen."
Herr D. H.
Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes

Weil das Thema „Scheinselbstständigkeit“ von Auftragnehmern und Auftraggebern als ein sensibles und häufig sogar bedrohliches Thema empfunden wird, haben wir die Referenz-Geber anonymisiert.

Sind Sie Selbstständiger, Auftraggeber oder bei einer staatlichen Institution beschäftigt? Für zielgerichtete Informationen klicken Sie bitte auf das entsprechende Bild.

Mit diesem Qualitätssiegel grenzen Sie sich unmissverständlich von scheinselbstständiger Beschäftigung ab und geben Ihren Kunden eine schriftliche Grundlage, Sie ohne Ängste vor den erheblichen Nachzahlungen/Strafen aufgrund einer möglichen Scheinselbstständigkeit beauftragen zu können. Sie erlangen entscheidende Wettbewerbsvorteile durch Zeit- und Kosteneinsparungen und die Möglichkeit, Sie auch direkt beauftragen zu können. Der Online-Fragebogen klärt über alle aktuellen „Fallen“ und „Irrtümer“ wie ein Online-Learning-Tool auf und bewahrt Sie vor schweren bzw. existenzbedrohenden Schäden.

Bei staatlichen Kontrollen (Statusfeststellungs-verfahren) weisen Auftraggeber von CIP-zertifizierten Lieferanten nach, dass sie proaktiv gehandelt haben und ihren Kontrollpflichten (schriftlich nachweisbar) nachgekommen sind und schützen sich so vor dem Vorwurf (grob) fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Fehlverhaltens / Gesetzesverstößen bei der direkten und indirekten Beauftragung externer Dienstleister und können Statusfeststellungsverfahren (wie schon geschehen) sogar abwenden. CIP-Zertifikate werden auch als Voraussetzung einer Beauftragung verwendet.

Das Statusfeststellungsverfahren liegt allein in staatlicher Hoheit und kann (bisher) nicht durch CIP ersetzt, werden. CIP nimmt dem SFV jedoch jegliche Erfolgsaussichten und bringt durch seine präventive Wirkung auch für staatliche Institutionen (Deutsche Rentenversicherung, Zoll, Gerichte, etc.) nur Vorteile

Auch wenn (berufsbedingt) ein sog. Scheinselbstständigkeits-Negativ-Kriterium vom Selbstständigen erfüllt wird, erfolgt bei CIP die Klärung sofort im Fragebogen (statt über monatelange Verfahren), um diesen meist falschen Eindruck schnell auflösen zu können

Mit einer Selbstverpflichtungserklärung schützen Auftragnehmer ihre Auftraggeber, indem sie sich bereit erklären, auf etwaige Verschlechterungen ihres Selbstständigen-Status und vor Ort entstehende Scheinselbstständigkeitsrisiken während ihrer Leistungserbringung umgehend hinzuweisen und diese gemeinsam mit ihrem Auftraggeber abzustellen. Mehr Schutz geht nicht.  

Ganz einfach durch einen digitalen Online-Fragebogen, den ausschließlich die Selbstständigen (diskret) ausfüllen. Der Fragebogen beinhaltet alle entscheidungsrelevanten Fragen aus dem SFV und Gerichtsverfahren. Sie brauchen uns keine Dokumente zusenden und es erfolgen keine Interviews. Ihr CIP-Zertifikat ist permanent auf aktuellem Stand zu halten und löst neben den monatlichen Gebühren keine weiteren Aufwendungen aus – egal wie oft Sie Ihr Zertifikat updaten oder als aktives Akquisitionsinstrument für einzelne Kunden-Angebote an dortige Rahmenbedingungen anpassen, um einen kritischen Einkäufer von Ihrer Selbstständigkeit zu überzeugen.