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Achtung: Am 1. April 2022 sind die Gesetzesänderungen zum staatl. Statusfeststellungsverfahren in Kraft getreten

  • Die Intransparenz und bisherige Form der Kommunikation dieser wesentlichen Gesetzesänderung kann nur als „Zumutung“ für alle Beteiligten bezeichnet werden. Die Gesetzesänderungen wurden in einem Gesetz zur Barrierefreiheit „eingebettet“ und im Bundestag verabschiedet. Dadurch entsteht die Gefahr, dass die betroffenen Auftragnehmer (AN) / Auftraggeber (AG) nichts oder nicht rechtzeitig von den anstehenden Gesetzesänderungen erfahren.
  • Für AN/AG entsteht hoher Aufwand, um die drastischen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung nachvollziehen und entsprechende Maßnahmen umsetzen zu können.
  • CIP bietet genau diesen Service ggü. Auftragnehmern und damit indirekt auch deren Auftraggebern und schützt vor den Risiken von Nachzahlungen und Strafen.
  • Die CIP-Zertifizierung wirkt erfolgreich gegen die aktuellen Scheinselbstständigkeitsrisiken und bietet bereits heute Lösungen für die aktuellen Änderungen.

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