Keine staatlich anerkannte Zertifizierung, aber eine wertvolle praxistaugliche Lösung
Die CIP Certified Independent Professional GmbH ist keine staatliche Institution und ersetzt keine behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen. Unser Zertifizierungsprozess wurde entwickelt, um Auftragnehmern und Auftraggebern eine fundierte und praxisnahe Entscheidungsgrundlage zu bieten, die hilft, Risiken im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Ähnlich wie beim TÜV, der seine Prüfplaketten für Fahrzeuge bereits entwickelt und am Markt etabliert hatte, bevor eine staatliche Anerkennung folgte, bietet auch unser Unternehmen eine privatwirtschaftliche Lösung, die sich in der Praxis bewährt. Auch der TÜV kann keine absolute Garantie für die technische Mängelfreiheit eines Fahrzeugs nach der Prüfung geben, sondern stellt eine objektive, strukturierte und transparente Beurteilung bereit. Genauso bietet CIP eine methodisch fundierte Einschätzung zur Selbstständigkeit – als Orientierungshilfe, nicht als Garantie-Versprechen.
CIP schafft keine Rechtssicherheit – sondern hilft mangels Rechtssicherheit
CIP wurde entwickelt, weil keine eindeutigen und messbaren (rechtssicheren) Kriterien zur Bestimmung von „Scheinselbstständigkeit“ existieren und die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dadurch übermäßig erschwert wird. Eine Statusbewertung erfolgt in einem Statusfeststellungsverfahren stets im Einzelfall, abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Da es Auftragnehmern und Auftraggebern in Deutschland nicht zuzumuten ist, vor jedem neuen Auftrag erst ein sog. „freiwilliges Statusfeststellungsverfahren“ durchführen zu lassen, ist es unser Ziel, Selbstständigen und ihren Auftraggebern eine möglichst einfache und praxistaugliche digitale Entscheidungsgrundlage zu bieten, um Scheinselbstständigkeitsrisiken zu minimieren.
Kein System bietet absolute Sicherheit
Eine 100%ige Sicherheit existiert in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Bereich. Selbst staatliche Institutionen können bereits getroffene Entscheidungen nach Statusfeststellungsverfahren zum Nachteil „Selbstständiger“ wieder revidieren.
Als Lösungsanbieter für Auftragnehmer und Auftraggeber können wir keine Garantie für wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben unserer Kunden übernehmen oder überprüfen, ob bei der Leistungserbringung alle Regularien eingehalten wurden. Dafür sind (wie beim Statusfeststellungsverfahren) immer Auftragnehmer und Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Übernahme einer Haftung für einen Schaden, der aus einer (nach dem Gesetz) Straftat entstehen würde, wäre ohnehin rechtswidrig.
Fazit: Wer eine rechtliche Garantie erwartet, wird diese nirgendwo finden – weder bei privaten noch bei staatlichen Institutionen.
Wahrscheinlichkeit von Schäden mit und ohne CIP-Zertifikat
CIP bietet hingegen eine von Experten entwickelte Risiko-Einschätzung. Im Fragebogen werden nicht nur Fragen aus dem Statusfeststellungsverfahren, sondern darüber hinaus auch aktuelle urteilsrelevante Informationen (z.B. aus Gerichtsurteilen) berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Möglichkeit, dass ein CIP-zertifizierter Selbstständiger bei einem Statusfeststellungsverfahren doch als scheinselbstständig deklariert wird und diese Einschätzung der Prüfer später durch ein Gericht bestätigt werden sollte für höchst unwahrscheinlich ein. Von 2020 bis heute ist uns kein einziger solcher Fall bekannt.
Es obliegt unseren Kunden und deren Auftraggebern zu beurteilen, ob diese erhöhte Sicherheit als Basis künftiger Beauftragungen genutzt werden und etwaige Risiken für beide Parteien rechtzeitig erkannt werden sollen.
Proaktive Dokumentation als entscheidender Vorteil für Auftraggeber
Durch das CIP-Zertifikat wird der Nachweis der Selbstständigkeit fortlaufend dokumentiert. Auftraggeber können damit ihre Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllen und so das Risiko einer späteren abweichenden Bewertung reduzieren.
CIP-zertifizierte Selbstständige verpflichten sich, Änderungen in den relevanten Rahmenbedingungen mitzuteilen.