Für staatliche Institutionen

Das Qualitätssiegel, das es staatlichen Institutionen ermöglicht, sich auf tatsächlich Scheinselbstständige zu fokussieren.

Das CIP-Zertifikat bietet einen permanenten Schutz und sorgt dafür, dass Auftraggeber scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse aufklären und unterbinden können, ohne Angst vor Beauftragungen zu haben.

CIP berücksichtigt auch die Ziele staatlicher Institutionen, wie für Prüfer der Deutschen Rentenversicherung, des Zoll, BMAS, Landes-Ministerien, Arbeits- und Sozialgerichte und politische Parteien.

Sinnvolle Ergänzung durch eine bundesweit flächendeckende (d.h. vollständige) Prüfung ggü. eigener Stichproben-Prüfungen mit dem Statusfeststellungsverfahren (SFV).

Sinnvolle Abwendung von aussichtslosen Gerichtsverfahren nach dem Widerspruch gegen das Ergebnis eines SFV, die nicht gewonnen werden können, weil tatsächlich keine scheinselbstständige Beschäftigung im konkreten Fall vorliegt.

Enorme positive volkswirtschaftliche Effekte durch mehr Steuereinnahmen, mehr Unternehmergeist und Unternehmensgründungen in Deutschland statt eines indirekten Zwangs in die gesetzlichen Sozialversicherungen durch ein indirektes Berufsverbot für Selbstständige.

Die CIP-Lösung schafft enorme freie Kapazitäten bei der Deutsche Rentenversicherung, da die Überprüfung von CIP-Zertifizierten keine Scheinselbstständigen hervorbringt.

Mehr Effizienz: Der Fokus der Kontrollen kann auf Unternehmen konzentriert werden, in denen tatsächlich scheinselbstständige Beschäftigungen anzutreffen sind.

Deutliche Entlastung der Arbeits- und Sozialgerichte.

Problembeschreibung - Der Generalverdacht

Der Generalverdacht trifft Selbstständige, Freiberufler und deren Auftraggeber.

Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit der bestehenden Rechtsunsicherheit rund um das Thema Scheinselbstständigkeit liegt im unsichtbaren Generalverdacht, der viele Selbstständige in der freien Ausübung ihres selbstständigen Berufes behindert. Wie Sie wissen, laufen Verbände seit Jahren Sturm gegen die bisherigen (und die seit dem 1. April 2022 gültigen) Gesetzesänderungen zum Statusfeststellungsverfahren.  

  • Die CIP-Zertifizierung zielt auf eine bessere und frühzeitigere Erkennung von Scheinselbstständigkeit, sowie eine einfachere und flächendeckende Zertifizierung einer echten Selbstständigkeit.
  • Dabei kann das staatliche Statusfeststellungsverfahren (SFV) nicht ersetzt, sondern (im Interesse aller Beteiligten) um eine umfangreiche Selbstkontrolle für Auftragnehmer und Auftraggeber ergänzt werden. Das SFV bildet lediglich einen Zeitpunkt ab, während die CIP-Zertifizierung den Gesamtzeitraum inkl. der Leistungserbringung lückenlos digital abbildet.
  • CIP bietet so eine Kontrolle vor der staatlichen Prüfung und das auch während der Leistungserbringung, um Gesetzesverstößen, Nachzahlungen und Strafen vorzubeugen.
  • Mit der CIP-Zertifizierung erreichen wir alle, dass Solo-Selbstständige und Freiberufler ohne Angst sowohl direkt, als auch indirekt (über Sub-Unternehmen / Vermittler) wieder beauftragt werden können.
  • Die CIP-Zertifizierung zahlen unsere Kunden zum eigenen und zum Schutz ihrer öffentlichen Auftraggeber. Daher ist die Zertifizierung für Auftraggeber grundsätzlich kostenlos.
  • Öffentliche Auftraggeber sparen interne Aufwände (Personal, Zeit, Steuergelder) in enormer Höhe ein.

Die CIP-Zertifizierung ist eine freiwillige Selbstkontrolle tatsächlich Selbstständiger, die alle relevanten Fragen des SFV und viele konkretisierende Fragen darüber hinaus klärt, die sonst nur in langwierigen Gerichtsverfahren im Streit geklärt werden können.

CIP ist eine Win-Win-Win-Win-Lösung und dazu eine Digitale Transformations-Lösung, die diese Bezeichnung auch verdient. 

CIP bietet Auftragnehmern und Auftraggebern maximale Sicherheit!

CIP kann kein Statusfeststellungsverfahren ersetzen, es nimmt ihm aber alle Erfolgsaussichten!

CIP-Zertifizierungen reduzieren folgende potenzielle Risiken:

Verschwendung von (Prüfer-) Ressourcen bzw. Steuergeldern

Harte Sanktionen gegen Selbstständige, und Unternehmen wg. Unwissenheit und unverschuldeter Rechtsunsicherheit

Unnötige Gerichtsverfahren verstärken Überbelastung der Arbeits- und Sozialgerichte

Unnötige Ressourcen-Belastung für Wirtschaft und öffentl. Auftraggeber

Unnötiger hoher volkswirtschaftlicher Schaden durch Überbürokratisierung und schlecht umgesetzte Gesetze

Zeit- und kostenintensive außergerichtliche Auseinandersetzungen

Abwanderung wichtiger Knowhow-Träger ins Ausland

Wettbewerbsnachteile durch fehlendes externes Experten-Knowhow (auch internationale Wettbewerbsnachteile)

Geringe Kontroll-Wirkung („Treffer-Quote“) durch nur stichprobenartige Kontrollen bei ggf. hoher Dunkelziffer

Sich auf Verträge oder Einschätzungen einzelner Experten mit unterschiedlichem Fachwissen  zum Thema Scheinselbstständigkeit zu verlassen, birgt Risiken und verursacht deutlich höhere Kosten als CIP-Zertifizierungen.

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