Öffentliche Auftraggeber haben aufgrund des Vergaberechts und langer Ausschreibungsprozesse besondere Risiken
Öffentliche Ausschreibungen unterliegen in der Mehrheit dem deutschen Vergaberecht. Ein oft entscheidendes Auswahl-Kriterium (das Bietern in Ausschreibungen immer wieder begegnet) ist die Verpflichtung, eine so genannte „Scheinselbstständigkeit bzw. Nachunternehmerhaftung“ (sowohl bei der Direktbeauftragung eines Selbstständigen/Freiberuflers, als auch im indirekten Auftragsverhältnis bei Beauftragung über Dritte) während der gesamten Leistungsphase auszuschließen. Das bedeutet, dass ein Bieter nach dem Vergaberecht belegen muss, dass keine Scheinselbstständigen eingesetzt werden, um die ggü. dem öffentlichen Auftraggeber angebotenen Leistungen zukünftig zu erbringen.
Doch das führt in der Praxis (wie Sie vielleicht bestätigen werden) zu riskanten Problemen für die Auftraggeber, die jedoch durch eine CIP-Zertifizierung einfach gelöst werden können.
In unserem Experten-Team sind u.a. auch Berater und IT-Experten, die das deutsche Vergaberecht und die VOL, VOF gut kennen. Eine Schwachstelle im Vergaberecht liegt darin, dass es den Bietern aufgrund mehrmonatiger Ausschreibe-Prozesse oft unmöglich ist, zum Angebotsabgabe-Zeitpunkt angebotene externe Ressourcen, bis zum Zuschlag bzw. zum eigentlichen Arbeitsbeginn vorzuhalten. Während interne angestellte Mitarbeiter ggf. für längere Zeiten reserviert werden können, funktioniert der Externen-Markt so nicht. Dauern der Bieterwettbewerb zu lang, sind häufig die ursprünglich angebotenen Externen längst auf anderen Projekten/Baustellen im Einsatz und stehen zum Projektbeginn nicht mehr zur Verfügung.
Daher muss der Bieter oft neue (am Markt zu dem Zeitpunkt verfügbare) Selbstständige suchen und beauftragen, damit diese beim Öffentlichen Auftraggeber zum Einsatz kommen können. Alle „Vorprüfungen auf eine etwaige scheinselbstständige Beschäftigung“ waren in diesem Fall vergebens und beginnen von vorn und bieten entsprechende Risiken.
CIP-Lösung:
Die CIP-Zertifikate können elektronisch per E-Mail in Sekundenschnelle in der Beauftragungskette weitergegeben werden. Der Bieter kann in seinem Angebot „gecippte“ Unterauftraggeber anbieten und diese sofort am Markt finden bzw. diese bitten, sich selbst schnell online zum CIP zu zertifizieren. Die gesamte Zertifizierung verläuft end-to-end papierlos und kann 24/7 nach 45 – max. 60 Minuten Fragebogen-Bearbeitung sofort als PDF heruntergeladen und an Ihren Bieter und an Sie als öffentlichen Auftraggeber weitergegeben werden. CIP-Zertifikate nutzen folglich Ihnen als öffentlichen Auftraggeber genauso wie dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll.
Sie müssen sich weder um einen Lieferaudit kümmern, noch um datenschutzrelevante Fragen. Das alles wurde von uns im Vorfeld mit dem Selbstständigen geklärt. Certified Independent Professionals haben u.a. ihre Zustimmung gegeben, dass ihr Zertifikat (im PDF-Format) an Sie als “End-Kunden” weitergegeben werden darf.
Wir wollen Sie davor schützen, dass Sie als öffentliche Auftraggeber durch solche Compliance-Fälle in die Kritik geraten.
Das wäre mit CIP-Zertifizierung nicht passiert:
Hier finden Sie ein paar Videos zu den Folgen staatlicher Prüfungen
Da alle Vorteile, die im Kapitel "Auftraggeber" aufgeführt wurden, auch für Öffentliche Auftraggeber gelten, gehen wir hier auf den Zusatz-Nutzen für Sie ein
Aufwendige und teure Lieferanten-Audits gegen scheinselbstständige Beschäftigungen bieten eine Schein-Sicherheit.
Wir haben selbst in verantwortlicher Position Ausschreibeverfahren und Vertragsverhandlungen mit (z.B.) IT-Software und -Hardware-Lieferanten auf der Seite öffentlicher Auftraggeber im Zusammenhang mit so genannten „Lieferanten-Audits“ erlebt. (Nachunternehmer mussten ggü. dem Öffentlichen Auftraggeber sicherstellen, dass keine scheinselbstständigen Unterbeauftragungen zur Leistungserbringung bestehen.) Hierbei handelte es sich um langfristige Leistungs- und Lieferverträge. Die Auditierung eines Kontrollprozesses ist für alle Beteiligten eine sehr aufwendige und nicht immer verlässliche Herangehensweise, die auch das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer belasten kann. Vor dem Hintergrund nicht einfach messbarer Scheinselbstständigkeitskriterien, die auch für Auftraggeber intransparente Rahmenbedingungen des Selbstständigen selbst umfassen, sind Zweifel an der Sicherheit dieses Verfahrens angebracht.
CIP-Lösung: Durch CIP-Zertifikate entfällt der Aufwand, da Zertifikate in der gesamten Vertragskette als Absicherung genutzt werden können.
Vereinfachung (bzw. Ersatz) von Lieferanten-Audits, um scheinselbstständige Beschäftigungen bei Nachunternehmern auszuschließen.Der Nachunternehmer muss lediglich aufgefordert werden, dass seine externen Mitarbeiter (nur solche, die indirekt für Sie als Auftraggeber tätig werden) ein jederzeit aktuelles CIP-Zertifikat vorweisen können. Niemand erhält ein CIP-Zertifikat ohne schriftlich bestätigte Selbstverpflichtungserklärung. Unsere Kunden haben sich verpflichtet, jede negative Veränderung umgehend an ihren Auftraggeber zu melden, damit beiderseits Maßnahmen ergriffen werden können, um das Risiko sofort abzustellen.
Wichtig für öffentliche Auftraggeber (genau wie für Auftraggeber in der freien Wirtschaft):
Allein durch die proaktive Aufforderung und aktive Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Auftraggebers, sowie durch die Selbstverpflichtungserklärung des Selbstständigen (die diesen in die Bringschuld bringt), kann dem Verantwortlichen als Auftraggeber in der Regel kein Verschulden wegen (grober) Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzlichen gesetzwidrigen Handelns nachgewiesen werden.
Risiko für öffentliche Ausschreibungen
durch lange Ausschreibephasen stehen angebotene externe Mitarbeiter der Bieter nicht mehr zur Verfügung
Aufwendige und teure Lieferanten-Audits
zur Verhinderung scheinselbstständiger Beschäftigung bei Nachunternehmern
Erhalt des sicheren Selbstständigen-Status über den langen Ausschreibe- und Realisierungsprozess
Lieferanten können „gecippte Personen“ anbieten und diese auch flexibel am Markt nachbesetzen bzw. 24/7 binnen 60 Minuten cippen lassen
Voll-Digitalisierung der Lieferanten-Audits
durch elektronische Weiterleitung an die Vertragspartner
Broschüre für Öffentliche Auftraggeber zum Download - klicken Sie hier:
CIP-Zertifizierungen schaffen eine WIN-WIN-WIN-WIN-WIN-Situation für alle Beteiligten
Selbstständige / Freelancer
- Präsentiert sich am Markt als selbstständig tätig
- Fügt CIP-Zertifikat Angeboten bei
- Kann für unbegrenzt viele individuelle Angebote proforma „cippen“ und damit überzeugen
- Kann Scheinselbstständigkeitsvorwürfe abwehren: als mobilen Nachweis bei plötzlichen Zoll-Kontrollen auf Baustellen, ggü. Prüfern der DRV zur Abwehr von Statusfeststellungsverfahren oder auch als Belege vor Gericht
Sub-Unternehmer
- Schützt sich selbst vor scheinselbstständiger Beschäftigung
- Kann den CIP ggü. seinen Auftraggebern mit CIP-Zertifikat im Angebot anbieten (Hinweis auf VOL, VOF bei öffentlichen Ausschreibungen)
- Profiliert sich durch Kosteneinsparungen bei seinen Auftraggebern (bei denen der CIP zum Einsatz kommen soll
Auftraggeber
- Schützt sich vor scheinselbstständiger Beschäftigung
- Kann in Teilbereichen auch direkt CIPs beauftragen und spart ggf. Vermittler-Margen
- Schützt sich vor dem Vorwurf fahrlässigen/vorsätzlichen Fehlverhaltens und den daraus folgenden Konsequenzen
- Profitiert von Datenschutzvereinbarung
- Gibt diesen Schutz und Kosteneinsparungen auch an seinen Kunden weiter
Kunde des Auftraggebers
- Schützt sich vor scheinselbstständiger Beschäftigung und Nachunternehmerhaftung in der Vertragskette
- Profitiert genau wie der Auftraggeber an Kosteneinsparungen

Prüfer
- Prüfer erkennen, dass bei Auftraggebern, die ihre Lieferanten bzw. direkt für sie tätigen externen Dienstleister auffordern, ein CIP-Zertifikat vorzulegen, keine Scheinselbstständigen zu finden sind und prüfen andere Unternehmen
- Prüfer (DRV, Zoll) sowie alle beteiligten staatlichen Institutionen sparen Ressourcen und entlasten die Wirtschaft von Überbürokratisierung
Unser Testangebot an Öffentliche Auftraggeber: