Schützen Sie Ihr Unternehmen vor scheinselbstständiger Beschäftigung
Fordern Sie Ihre externen Dienstleister einfach auf, CIP-Zertifizierungen zum Schutz vor Haftungsschäden, und Nachunternehmerhaftung durchzuführen.

Das Thema betrifft Sie nicht? Sie haben dafür sichere Verträge?
Dem Irrglauben, juristische Verträge würden vor den Risiken einer Scheinselbständigkeit und den damit einhergehenden Nachzahlungen und Strafen schützen, sind schon viele aufgesessen. Das zeigen Gerichtsurteile. Sie sind nur geschützt, wenn der Selbständige auch tatsächlich und dauerhaft richtig handelt.
Ihre optimale Absicherung bevor der Schaden bereits eingetreten ist
Durch die permanent aktuelle CIP-Zertifizierung (auch während der Leistungserbringung) sichern sich Auftraggeber optimal gegen die Risiken einer Scheinselbstständigkeit ab, bevor der Schaden bereits eingetreten ist.
Ihr Schutz vor Nachzahlungen und Strafen
Für Auftraggeber ist der Ausschluss eines etwaigen (grob) fahrlässigen bzw. sogar vorsätzlichen Fehlverhaltens bei der Externen-Beauftragung von entscheidender Bedeutung. Genau davor bewahrt beide Seiten ein „proaktives Handeln“ durch die Beauftragung auf der Grundlage eines CIP-Zertifikates.
Ihr Compliance-Instrument mit Selbstverpflichtungserklärung
Im Fall eines Statusfeststellungsverfahren zählt nicht der Vertragstext, sondern wie das vertraglich Vereinbarte tatsächlich während der Leistungserbringung „gelebt wurde“. Auftraggeber können nicht kontrollieren, was sich im Hintergrund des Selbstständigen und vor Ort verändert. Auftraggeber erhalten einen bundesweit standardisierten Compliance-Prozess für den Einkauf ext. Dienstleister.
Entlastung der eigenen Ressourcen
Auftraggeber werden entlastet, weil CIPs sich dazu verpflichtet haben sich aktiv zu melden, falls (unbemerkt vom Einkaufsverantwortlichen) das vertraglich Vereinbarte doch anders gelebt wird. Sie müssen Angaben nicht mehr blind vertrauen, die sie nicht überprüfen können. Wer kann schon eine eigene Abteilung für Kontrollen aufbauen?
Ihre end-to-end digitale Transformationslösung
Online-Fragebögen werden vollautomatisiert über einen digitalen Algorithmus ausgewertet und in Text-Zertifikate transferiert. Die Zertifizierung erfordert weder Nachweis-Dokumente noch Prüfungsgespräche.
Ihre Sicherheit durch die Security-Monitoring-Funktion
Auftraggeber können sich diskret 24/7 durch einen Klick auf den Ident-Code von der Aktualität des Zertifikates überzeugen. Über das proaktive Einholen von Zertifikaten und den Ident-Code-Check haben Sie den schriftlichen Nachweis, dass Sie Ihrer Kontrollpflicht nachgekommen sind.
Datenschutz auf DSGVO-Basis
Als Auftraggeber sehen keine Antworten Ihrer Externen auf einzelne Fragen, sondern (ähnlich einem Arbeitszeugnis) eine vom Algorithmus automatisch und objektiv erzeugte textliche Erläuterung, warum der CIP nicht scheinselbstständig sein kann. Alle Datenschutz-Themen wurden vorab geklärt. CIPs stimmen auch der Weitergabe in Ihren Angeboten zu.
Enorme Kosteneinsparungen für Auftraggeber
Für Sie als Auftraggeber ist die Zertifizierung nicht nur kostenlos, Sie sparen internen Aufwand für eigene Kontrollfunktionen, organisatorische Maßnahmen, Gerichtskosten für unnötige Verfahren und damit auch Nachzahlungen bzw. Strafen.
Sie schützen Ihre Kunden vor der Nachunternehmerhaftung
CIP-Zertifikate können auch von den Freelancern von Dienstleistern (Sub-Unternehmen, Lieferanten) eingeholt werden, um auch Ihre Kunden vor der Nachunternehmerhaftung abzusichern. Sparen Sie lästige und teure Lieferanten-Audits zur Scheinselbstständigkeit.
Eines der größten Probleme vor der Beauftragung Externer ist die Angst, einen folgenschwerden Fehler zu begehen.
Lassen Sie uns Ihnen diese Angst nehmen!
Das wäre mit CIP-Zertifizierung nicht passiert:
Hier finden Sie ein paar Videos zu den Folgen staatlicher Prüfungen
Öffentliche Auftraggeber haben aufgrund des Vergaberechts und langer Ausschreibungsprozesse besonderen Risiken
Öffentliche Ausschreibungen unterliegen in der Mehrheit dem deutschen Vergaberecht. Ein oft entscheidendes Auswahl-Kriterium, das Bietern in Ausschreibungen immer wieder begegnet, ist die Verpflichtung, eine so genannte „Scheinselbstständigkeit bzw. Nachunternehmerhaftung“ (sowohl bei der Direktbeauftragung eines Selbstständigen/Freiberuflers, als auch im indirekten Auftragsverhältnis bei Beauftragung über Dritte) während der gesamten Leistungsphase auszuschließen. Das bedeutet, dass ein Bieter nach dem Vergaberecht belegen muss, dass keine Scheinselbstständigen eingesetzt werden, um die ggü. dem öffentlichen Auftraggeber angebotenen Leistungen zukünftig zu erbringen.
Doch das führt in der Praxis (wie Sie vielleicht bestätigen werden) zu riskanten Problemen für die Auftraggeber, die jedoch durch eine CIP-Zertifizierung einfach gelöst werden können.
Wir wollen Sie davor schützen, dass Sie als öffentliche Auftraggeber durch solche Compliance-Fälle in die Kritik geraten.
Risiko für öffentliche Ausschreibungen
durch lange Ausschreibephasen stehen angebotene externe Mitarbeiter der Bieter nicht mehr zur Verfügung
Aufwendige und teure Lieferanten-Audits
zur Verhinderung scheinselbstständiger Beschäftigung bei Nachunternehmern
Erhalt des sicheren Selbstständigen-Status über den langen Ausschreibe- und Realisierungsprozess
Lieferanten können „gecippte Personen“ anbieten und diese auch flexibel am Markt nachbesetzen bzw. 24/7 binnen 60 Minuten cippen lassen
Voll-Digitalisierung der Lieferanten-Audits
durch elektronische Weiterleitung an die Vertragspartner
Was steht in einem CIP-Zertifikat?
Wie kann der Einkauf die Echtheit und Aktualität überprüfen, um nachweislich seinen gesetzlichen Kontrollverpflichtungen nachzukommen?
Vergleichbar mit Arbeitszeugnis-Texten fasst der CIP-Algorithmus ausschließlich positive Textinhalte in einem Zertifikat zum Certified Independent Professional zusammen. Diese begründen anhand der Antworten im Fragebogen, warum in diesem persönlichen Fall keine Scheinselbstständigkeit vorliegen kann. Der CIP bestätigt eine Selbstverpflichtungserklärung zu Ihrem Schutz und willigt ein, diese Regeln verbindlich einzuhalten. Alle Angaben sind datenschutzkonform, CIPs haben dem zugestimmt.
Ein Klick auf den gelb umrandeten Ident-Code (wie links dargestellt), Namen eingeben und der Einkäufer kann Echtheit und Aktualität des Zertifikates prüfen. Zeitbedarf: wenige Sekunden.
Stephanie MUSTERMANN ist freiberuflich als IT-Programmiererin tätig und hat in diesem MUSTER-Zertifikat ein GOLD-CIP erlangt. (Weiter unten finden Sie den Link zum lesbaren PDF oder Sie klicken auf das Bild)
MUSTER-CIP-Zertifikat zum Download: https://cip-scheinselbststaendig.de/wp-content/uploads/2021/10/MUSTER-CIP-Steffi-MUSTERMANNN-2.pdf
CIP-Zertifizierungen schaffen eine WIN-WIN-WIN-WIN-WIN-Situation für alle Beteiligten
Selbstständige / Freelancer
- Präsentiert sich am Markt als selbstständig tätig
- Fügt CIP-Zertifikat Angeboten bei
- Kann für unbegrenzt viele individuelle Angebote proforma „cippen“ und damit überzeugen
- Kann Scheinselbstständigkeitsvorwürfe abwehren: als mobilen Nachweis bei plötzlichen Zoll-Kontrollen auf Baustellen, ggü. Prüfern der DRV zur Abwehr von Statusfeststellungsverfahren oder auch als Belege vor Gericht
Sub-Unternehmer
- Schützt sich selbst vor scheinselbstständiger Beschäftigung
- Kann den CIP ggü. seinen Auftraggebern mit CIP-Zertifikat im Angebot anbieten (Hinweis auf VOL, VOF bei öffentlichen Ausschreibungen)
- Profiliert sich durch Kosteneinsparungen bei seinen Auftraggebern (bei denen der CIP zum Einsatz kommen soll
Auftraggeber
- Schützt sich vor scheinselbstständiger Beschäftigung
- Kann in Teilbereichen auch direkt CIPs beauftragen und spart ggf. Vermittler-Margen
- Schützt sich vor dem Vorwurf fahrlässigen/vorsätzlichen Fehlverhaltens und den daraus folgenden Konsequenzen
- Profitiert von Datenschutzvereinbarung
- Gibt diesen Schutz und Kosteneinsparungen auch an seinen Kunden weiter
Kunde des Auftraggebers
- Schützt sich vor scheinselbstständiger Beschäftigung und Nachunternehmerhaftung in der Vertragskette
- Profitiert genau wie der Auftraggeber an Kosteneinsparungen

Prüfer
- Prüfer erkennen, dass bei Auftraggebern, die ihre Lieferanten bzw. direkt für sie tätigen externen Dienstleister auffordern, ein CIP-Zertifikat vorzulegen, keine Scheinselbstständigen zu finden sind und prüfen andere Unternehmen
- Prüfer (DRV, Zoll) sowie alle beteiligten staatlichen Institutionen sparen Ressourcen und entlasten die Wirtschaft von Überbürokratisierung
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