Überblick Betroffene und Beteiligte

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Millionen Solo-Selbstständige und Freiberufler. Über 50 selbstständige Berufsgruppen sind von Scheinselbstständig besonders gefährdet.

Die CIP-Zertifizierung richtet sich nicht an Scheinselbstständige, sondern an Selbstständige, die sich von dem Generalverdacht einer solchen Scheinselbstständigkeit lösen möchten. CIP-Zertifizierungen sind auch, bzw. gerade für Geschäftsführer und Gesellschafter kleiner Unternehmen interessant, um sich von Scheinselbstständigen deutlich abzugrenzen. 

Die von dem Problem der Scheinselbstständigkeit Betroffenen

  • Solo-Selbstständige und Freiberufler mit und ohne eigene festangestellte Mitarbeiter
  • Geschäftsführer/Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften kleinerer mittelständischer Unternehmen mit Beschäftigten
  • Sub-Unternehmen, Auftrags- und Projektvermittler 
  • End-Kunden, also die direkten oder indirekten Auftraggeber eines iPROs
  • Die Kunden der End-Kunden

BIG PICTURE

Manche Selbstständige unter Ihnen fühlen sich vielleicht nicht einmal von Scheinselbstständigkeit betroffen, weil sie über vermeintlich sichere Verträge eines Sub-Unternehmers/Auftrags- oder Projektvermittlers bei einem „End-Kunden“ vor Ort eingesetzt werden. Diesem Irrglauben unterliegen auch manche „End-Kunden“. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, sind Sie auch bei dem Zwischenvertragspartner „scheinselbstständig“ beschäftigt.

Durch eine CIP-Zertifizierung schützen Sie nicht nur Ihren Auftraggeber, sondern auch den Kunden Ihres Auftraggebers gegen dessen potenziell drohende Nachunternehmerhaftung.  Über einen Ident-Code können sich die Vertragspartner gegenseitig absichern.

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