Auftraggeber (Endkunden)

Sie tragen die Verantwortung für ein Unternehmen oder den HR- oder Einkaufsbereich und möchten einen Solo-Selbsständigen/Freiberufler* temporär für eine spezielle Projektaufgabe oder für die Anfertigung eines bestimmten Gewerkes beauftragen?

Einkauf von Dienstleistungen: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Nachzahlungen bzw. Strafen aufgrund versehentlich scheinselbstständiger Beschäftigungen

Wer Verantwortung trägt, möchte Schaden vom Unternehmen abwenden. Ein wichtiges Projekt benötigt externe Unterstützung, weil das nötige Know-how intern nicht verfügbar oder anderweitig verplant ist. Jeder Projekttag kostet viel Geld und an anderer Stelle ist man auf die Arbeit eines externen Experten angewiesen. Der Externen-Einsatz würde sich schnell rechnen, wenn da nicht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit bestünde. Doch die Sorge, ein Externer könnte eine Festanstellung einklagen oder die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit erfüllen hält nicht nur Sie, sondern viele potenzielle Auftraggeber davon ab, Externe direkt und indirekt zu beauftragen. Mit fatalen und existenzbedrohenden Folgen für Solo-Selbstständige und Freiberufler.

Unternehmen, die Externe direkt beauftragen, müssen oft viel in teure interne Umgehungsstrategien investieren. Zusammen mit Juristen werden unternehmensindividuelle Checklisten und Sicherheitsvorkehrungen entwickelt. Verträge mit Dienstleistern versprechen eine ungewisse Sicherheit, da nicht das vertraglich vereinbarte, sondern das tatsächlich Gelebte für die Prüfer in einem Statusfeststellungsverfahren ausschlaggebend ist. So werden Externe von Internen getrennt, sogar räumlich in andere Gebäude ausgelagert, obwohl sie in Projektteams miteinander arbeiten müssten. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer zusammenarbeiten möchten. Aufgrund der bestehenden unklaren Regularien gehen Unternehmen und Organisationen kostbare Ressourcen, Zeit und Geld verloren.

Haben Sie schon mal eine Problemlösung kostenlos “outgesourced”?

Andere Unternehmen wiederum verzichten daher auf den Einsatz von Externen und setzen doch auf “interne Lösungen”. Sie nehmen in Kauf, dass viel Zeit und ggf. Wettbewerbsvorteile am Markt verloren gehen.

Vorteile der CIP-Zertifizierung für Auftraggeber / Einkäufer von Dienstleistungen

  • Maximaler Schutz vor Sozialversicherungs-Nachzahlungen und ggf. Strafen.
  • Maximaler Schutz vor Nachunternehmerhaftung. CIP-Zertifikate können Sie auch von den Freelancern Ihrer Dienstleister (Sub-Unternehmen) einholen, um sich gegen die Nachunternehmerhaftung abzusichern.
  • Abwendung des Vorwurfs fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen  
    Wer als Vorstand bzw. Geschäftsführer oder Einkaufsleiter CIP-Zertifikate verlangt, setzt sich nicht dem Vorwurf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung aus. Das Thema und die Risiken zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass keine Prüfung ins Haus kommt, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Wenn CIP-Zertifikate von neuen oder bereits beauftragten Externen nicht bestanden werden, erkennen Sie am Ergebnis (diskret), dass und ggf. auch gleich wie Sie gegensteuern könnten.
  • Qualitätssiegel für Ihr Unternehmen ggü. Ihren Kunden
    Bei längeren Beauftragungsketten schützen Sie durch CIP-Zertifikate Ihre Kunden und können die dortigen Kosten-Einsparungen als wichtigen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen anführen. Der digitale Austausch elektronischer CIP-Zertifikate revolutioniert auch bei Ihren Kunden den Gesamtaufwand und sorgt auch dort für erhebliche Kosteneinsparungen, weil aufwendige Lieferanten-Audits, Checklisten, Prüfungsaufwand in Zusammenhang mit Ausschreibungen, etc. entfallen könnten.
  • Ganzheitliche und zeitlich umfassende Lösung, statt einer punktuellen Kontrolle durch das Statusfeststellungsverfahren, wenn der Schaden bereits eingetreten ist
    Statt ex-post Kontrollen und Sanktionierungen, die fast immer während oder nach der Leistungserbringung erfolgen, um scheinselbstständige Beschäftigungen aufzudecken, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, verfolgt die CIP-Zertifizierung einen ganz anderen Ansatz. CIP-Zertifizierungen setzen bereits vor der Beauftragung an und sorgen durch verpflichtende Updates in regelmäßigen Abständen während der Leistungserbringung für eine ganzheitliche Sicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Selbstverpflichtungserklärung ist Pflichtbestandteil jeder CIP-Zertifizierung und verpflichtet CIPs zu reagieren, wenn im Laufe der Leistungserbringung Faktoren auftreten, die das Risiko einer Scheinselbstständigkeit auslösen könnten. Das CIP-Zertifikat kann als Vertragsbestandteil vom Einkäufer in die Beauftragung von externen Dienstleistern aufgenommen werden und bietet eine weitere Absicherung, falls es später ggü. den staatlichen Institutionen zu Rückfragen oder Klagen kommen sollte.
  • Verlässlichkeit durch Standardisierung, statt nicht nachvollziehbarer Einzelentscheidungen
    Auftraggeber und -nehmer beklagen, dass freiwillig initiierte staatliche Statusfeststellungsverfahren auffallend oft zunächst negativ entschieden werden. Bei vergleichbaren Sachverhalten in unterschiedlichen Prüfungsfällen, wird bei rechtlichen Auseinandersetzungen häufig von deutlich unterschiedlichen Urteilen berichtet. CIP setzt den ersten privaten bundesweit einheitlichen Standard auf Basis einer freiwilligen Selbstkontrolle.
  • Outsourcing der komplexen Scheinselbstständigkeitsbewertung an ein unabhängiges externes Unternehmen, statt Beauftragungen auf Basis hochriskanter eigener Annahmen
    Die Komplexität der bestehenden Rechtslage und Entscheidungskriterien würde in manchen Unternehmen die Schaffung einer eigenen neuen Organisationseinheit erfordern. Die Interpretationsmöglichkeiten der leider viel zu allgemein formulierten „Negativ-Kriterien zur Annahme einer Scheinselbständigkeit“, sowie die in diesem Zusammenhang bestehenden Rechts-Irrtümer bei allen Beteiligten, lösen eine Flut an außergerichtlichen Klärungen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen aus. CIP-Zertifikate können das (unter staatlicher Hoheit stehende) Statusfeststellungsverfahren (SFV) nicht ersetzen. Der CIP-Fragebogen geht über die Fragen eines SFV hinaus und konkretisiert relevante Kriterien, die sonst erst in späteren Verfahren aufwendig über lange Zeiträume im Nachhinein geklärt würden. CIP zieht diese Klärung also im Gesamtprozess ganz nach vorn und gibt Auftraggebern dadurch maximale Sicherheit und Hinweise auf Korrekturmöglichkeiten, bevor der wirtschaftliche Schaden für das beauftragende Unternehmen (bzw. die Organisation) bereits entstanden ist. Entsprechende Negativ-Beispiele sind aus der Presse bekannt.
  • Unterscheidung von offensichtlich Selbstständigen von offensichtlich Schein-Selbstständigen
    Der Gesetzgeber sieht keinen pauschalen und im vornhinein ablesbaren Status zur Scheinselbstständigkeit eines Solo-Selbstständigen/Freiberuflers vor. Bei CIP-Zertifikaten hingegen können Einkäufer jetzt sogar kurz vor jeder Beauftragung die spezifischen Rahmenbedingungen eines Externen-Einsatzes in ihrem Unternehmen individuell „cippen“ lassen und sich so gegen etwaige Compliance-Verstöße bereits im Vorfeld absichern, bevor der Schaden eingetreten ist.
  • Transparenz vs. Intransparenz bzgl. der Einhaltung von Compliance-Regeln, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden
    Auch wenn Ihr Lieferant (in gutem Glauben) von sich behauptet, die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit nicht zu erfüllen, haben Sie als Auftraggeber dafür keine Sicherheit. Gutgläubiges Handeln schützt Sie weder vor Nachzahlungen noch vor Strafen.
  • Unternehmerische vs. staatliche Anerkennung
    Auf Änderungen in der Rechtsprechung bzw. bei den Scheinselbstständigkeitskriterien warten alle Beteiligten seit Jahren vergeblich. CIP basiert als privatwirtschaftliches Qualitäts-Siegel nicht auf einer staatlichen Anerkennung, sondern auf den Anforderungen aus der Wirtschaft. CIP dient nicht staatlichen Institutionen zur Ermittlung von Schein-Selbstständigen. CIP dient vielmehr tatsächlich Selbstständigen, um sich als solche im Markt positionieren und von Schein-Selbstständigen deutlich abgrenzen zu können.
  • Sicherheit vs. hohem Risiko
    Keine unternehmerische Entscheidung ist ohne Risiko. CIP-Zertifikate reduzieren das Risiko (einer scheinselbstständigen Beschäftigung) ggü. heute um 99,95% auf 0,05%. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Sicherheit: https://cip-scheinselbststaendig.de/sicherheit/. Jeder CIP stellt Ihnen frei, dass Sie sich (über einen Klick auf dessen Ident-Code im CIP-Zertifikat) 24/7 diskret der Echtheit und Aktualität des CIP-Zertifikates vergewissern können. Alle Datenschutzkriterien wurden für Sie im Vorfeld mit den Certified Independent Professionals abgestimmt. CIP-Zertifikate dürfen weitergereicht werden, um Compliance Anforderungen zu erfüllen.   
  • Kosten
    CIP-Zertifizierungen sind für Sie als Auftraggeber kostenlos.
  • Effizienzsteigerungen für Ihr Unternehmen
    Sie sparen Ressourcen, Kosten und Zeit für juristische und organisatorische Lösungen, wie z.B. interne Regularien, Formulare im Vorfeld von Beauftragungen, externe Rechtsberatung je Einzelfall, sowie für vorgerichtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.
  • Rückstellungen in den Bilanzen Ihres Unternehmens (Thema für den CFO)
    Sie können ggf. in der Bilanz gebildete Rückstellungen für solche Probleme reduzieren oder ggf. auflösen.
Weitere Informationen über die Vorteile für Ihre Lieferanten und deren externe Mitarbeiter

Wenn Ihre externen Dienstleister noch nicht gecipped sind, muten Sie ihnen nicht „Unzumutbares“ zu, wenn Sie diese auffordern, sich online mit den Fragen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit zu beschäftigen.   

  • Sorgfaltspflicht ggü. dem eigenen Auftraggeber
    Welcher Selbstständige möchte nicht alles tun, um seinen Auftraggeber/Kunden vor Schaden zu bewahren? Im Schadenfall kommt es schnell zu fünfstelligen Nachzahlungsbeträgen, ggf. auch zu Strafen, Image-Schäden in den Medien, Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Qualitäts-Merkmal als eigener Wettbewerbsvorteil
    Ihre Lieferanten möchten für Ihr Unternehmen sicher kein Risiko darstellen. CIPs erkennen etwaige eigene Risiken und können diese rechtzeitig und auch während bereits laufender Beschäftigung für Ihr Unternehmen abstellen, bevor der Schaden für Auftraggeber und Auftragnehmer bereits eingetreten ist. CIPs lernen über den Online-Fragebogen was zu tun ist, um Ihr Unternehmen nicht länger unnötigen Risiken auszusetzen und müssen sich zur Einhaltung einer umfassenden Selbstverpflichtungserklärung im Fragebogen nicht nur verpflichten, sondern dies auch dreimonatlich neu zu bestätigen. Als Auftraggeber steht es Ihnen frei, diese Frist auf einen Monat oder einen beliebigen anderen Zeitraum zu verringern.
  • Zeitaufwand
    Für die Erst-Zertifizierung benötigt ein Externer ca. 60 Minuten, kann sein CIP-Zertifikat direkt hochladen und Ihnen sofort elektronisch zur Verfügung stellen. Spätere individuelle (kostenlose) Anpassungen beanspruchen nur ca. 2-5 Minuten für wenige Klicks, wenn sich etwas ändert.
  • Kosten
    Der für Ihr Unternehmen tätige Externe zahlt für den permanenten Service und eine unbegrenzte Anzahl individueller CIP-Aktualisierungen pro Monat 29,00 €, die als Betriebsaufwand verbucht werden können. Das sind bei 365 Tagen weniger als 1,00 € pro Tag. Wer den Online-Test nicht besteht, muss im Übrigen auch nichts zahlen. Selbst wenn der Auftraggeber die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen würde, wäre dies ggü. den negativen Folgen einer Scheinselbstständigkeit immer eine gute Investition.  

Als Auftraggeber von CERTIFIED INDEPENDENT PROFESSIONALS (CIPs) profitieren Sie dreifach: Sie schützen Ihr Unternehmen, Ihre Kunden und Ihre Externen durch eine standardisierte digitale Transformationslösung. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre externen Dienstleister und die externen Dienstleister Ihrer Lieferanten zu bitten, sich gegen Scheinselbstständigkeit online zertifizieren zu lassen und Ihnen die CIP-Zertifikate zur Absicherung bereitzustellen.

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Zusammenfassung für Auftraggeber

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Zusammenfassung für öffentliche Auftraggeber und öffentliche Institutionen

Zusammenfassung für Aufsichtsräte und Beiräte: Bitte klicken Sie auf das Bild um das PDF zu öffnen bzw. herunterzuladen:

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