Rechtsberatung

Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen bzw. Organisationen, die freie Juristen beschäftigen.

Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:

Anwälte, die sich zunächst für eine freie Mitarbeit in einer fremden Anwaltskanzlei entschieden haben oder gelegentlich längere Mandate für die Rechtsabteilungen von Unternehmen oder sonstige Organisationen übernehmen.

Viele Juristen möchten die ersten Jahre nach einem Studium erste Erfahrungen in Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilungen sammeln, bevor sie ggf. eine eigene Kanzlei gründen oder sich in eine bereits etablierte Kanzlei als Partner beteiligen. Vom Risiko einer Scheinselbstständigkeit sind nur diejenigen Juristen betroffen, die freiberuflich oder solo-selbstständig beschäftigt sind. In einer modernen und hoch spezialisierten Arbeitswelt  arbeiten viele langjährig erfahrene Juristen für fremde Kanzleien und stellen ihre Leistungen auf Honorar-Basis in Rechnung. Daher überprüfen die Rechtsabteilungen in Unternehmen ihre Verträge mit ihren externen Mitarbeitern. Das gleiche Problem besteht mit IT- oder Büro-Büro-Mitarbeitern, die auf freiberuflicher Basis beschäftigt werden.

Lassen Sie sich selbst, Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: