Pharma- Chemie- und Medizintechnik

Pharma- Chemie- und Medizintechnik-Unternehmen beschäftigen neben medizinischen Experten in Fachbereichen auch viele freiberufliche Außendienstmitarbeiter, die jedoch im Gegensatz zu einem freien Handelsvertreter ausschließlich Produkte dieses einen Unternehmen vertreiben.

Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:

  • Physiker
  • Chemiker
  • Biologen
  • Naturwissenschaftler anderer Fachrichtungen, die freiberuflich oder selbstständig für Pharma-, Chemie- oder Medizintechnikunternehmen z.B. in der Forschung und Entwicklung, im Produktmanagement oder in anderen Bereichen tätig sind
  • Freie Handelsvertreter / Außendienstmitarbeiter, die jedoch ausschließlich Produkte dieses einen Unternehmen vertreiben  
  • IT-Spezialisten
  • Externe Berater
  • Sicherheitsmitarbeiter
  • Reinigungskräfte

Für alle vorgenannten Berufsgruppen gilt: Unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt über einen Sub-Unternehmer, Auftrags- bzw. Projektvermittler für ihren End-Kunden tätig sind. Denn dann greift ggf. die so genannte Nachunternehmerhaftung.

Der Pharma-Referent oder Außendienstmitarbeiter für Medizinprodukte, der als freier Handelsvertreter, jedoch ausschließlich Produkte eines einzigen Anbieters vertreibt und dabei mit Broschüren und Visitenkarten dieses Unternehmens auftritt, wird bei Diskussionen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit gern als Extrem-Beispiel angeführt.

Doch diese Risiken bestehen auch bei IT-Experten, wie Programmierern, externen IT-Projektleitern, wissenschaftlichen Mitarbeitern in Laboren und zahlreichen anderen freien Mitarbeitern. Der Gesetzgeber befürchtet u.a. prekäre Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Auftraggeber-Selbstständigen-Verhältnis nur vorgetäuscht wird, um Sozialabgaben zu umgehen oder Lohndumping zu fördern. Dabei haben Sales Representatives im Außendienst meist ein naturwissenschaftliches oder kaufmännisches Hochschulstudium vorzuweisen (auch im Angestelltenverhältnis) und sind von prekärer Beschäftigung weit entfernt.

Doch die staatlichen Statusfeststellungsverfahren werden bei freien Handelsvertretern mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit durchgeführt, insbesondere weil rund um das komplexe Thema „Scheinselbstständigkeit“ viele  Gerüchte und Annahmen auf der Grundlage falscher Informationen kursieren.

Eine CIP Zertifizierung ist kein Instrument, um tatsächlich Scheinselbstständigen „einen seriösen Stempel zu verleihen“. Vielmehr wollen sich die „wirklichen“ Selbstständigen nicht unter einen unberechtigten Generalverdacht stellen und sich so die geschäftliche Grundlage entziehen lassen.

Lassen Sie sich selbst oder Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: