Pflege

Mitarbeitern in Kliniken, Pflege-, Therapie- und Reha-Einrichtungen.

Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:

  • Krankenschwestern, Krankenpfleger
  • Pfleger in Seniorenheimen
  • Honorar-Ärzte in der Pflege
  • Therapeuten
  • IT-Spezialisten
  • Freie Verwaltungsmitarbeiter
  • Externe Berater
  • Solo-selbstständig oder freiberuflich beschäftigte Büro-, Werkstatt-, Technik- oder auch Reinigungskräfte

Für alle vorgenannten Berufsgruppen gilt: Unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt über einen Sub-Unternehmer, Auftrags- bzw. Projektvermittler für ihren End-Kunden tätig sind. Denn dann greift ggf. die so genannte Nachunternehmerhaftung.

Die bestehende Rechtsunsicherheit bzgl. der Scheinselbstständigkeit freier bzw. solo-selbstständiger Mitarbeiter hält viele Verantwortliche in medizinischen Ein-richtungen von der Beauftragung externer Mitarbeiter ab bzw. werden laufende Verträge überprüft. Manche externen Spezialisten verlieren deswegen ihren Vertrag und die med. Einrichtungen müssen ihre Ressourcen-Ausfälle mit internem Personal auffangen.

Kliniken, Reha-Zentren, Pflege-Einrichtungen und wissenschaftlichen Instituten droht zusätzlich die Nachunternehmerhaftung. Danach drohen Auftraggebern auch Nachzahlungen für Sozial-Versicherungspflichten freier Mitarbeiter, wenn diese von Ihnen nur indirekt beauftragt wurden (z.B. bei Reinigungsunternehmen oder Personalvermittlern).

Nicht erst durch die Covid 19-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig ein funktionierendes, aber auch flexibles Gesundheitssystem ist. Selbstständige und Freiberufler bilden eine wichtige Säule in unserer hoch spezialisierten Arbeitswelt. Wenn da nicht das unkalkulierbare Risiko einer s.g. Scheinselbstständigkeit wäre. Zahlreiche freie Berufe, wie z. B. Honorar-Ärzte, Therapeuten, Pflege- und Assistenzkräfte, sowie viele Funktionen in der Verwaltung und IT, erfüllen schnell unbeabsichtigt die Kriterien einer so genannten Scheinselbstständigkeit.

Weil diese Kriterien jedoch sehr unklar definiert wurden, können sie auch sehr individuell vor Gericht interpretiert werden.

Doch ab wann besteht ein unternehmerisches Risiko und ab wann wird zu viel Equipment des Auftraggebers in einer medizinischen Einrichtung zur Leistungserbringung genutzt? Ab wann ist ein externer Therapeut zu sehr in die internen Betriebsabläufe eingebunden?

Diese Komplexität könne medizinische Einrichtungen kaum allein bewältigen. Der CIP-Online-Fragebogen geht genau darauf im Detail ein und weist die Ergebnisse zum Schutz aller Beteiligten im CIP-Zertifikat schriftlich aus.

Lassen Sie sich selbst, Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: