Weil jeder weitere Nutzen, den Sie als Solo-Selbstständiger / Freiberufler Ihren Auftraggebern anbieten zu Ihrem ganz persönlichen Wettbewerbsvorteil wird, finden Sie die Vorteile für Auftragnehmer und Auftraggeber auf einer Seite! Schützen Sie Ihre Auftraggeber und erlangen Sie wieder mehr Beauftragungen – ohne Angst vor scheinselbstständiger Beschäftigung!
Nutzen für Solo-Selbstständige / Freiberufler
Klicken Sie auf die grauen Schaltflächen, um mehr zu erfahren.
“Jeder Vorteil / Nutzen für Ihren Auftrageber ist ein riesiger Vorteil für Sie – ein Wettbewerbsvorteil!”
Durch Ihre CIP-Zertifizierung versetzen Sie Ihre Auftraggeber in die Lage sich vor grob fahrlässigem oder sogar vorsätzlichen Fehlern bei der Beauftragung externer Mitarbeiter / Dienstleister / Sub-Unternehmen pro-aktiv geschützt zu haben. Verwenden Sie Ihr CIP-Zertifikat auch als Kosteneinsparfaktor, denn Ihre Kunden können Kosten für eigene Checklisten, juristische Vorprüfungen und organisatorische Vermeidungsstrategien sparen. Aber vor allem beweisen Sie verantwortliches Handeln zum Schutz Ihrer Kunden. Sie tun alles, um Ihren Kunden vor Schaden zu bewahren. Wenn Sie als Einkäufer Angebote mit und ohne CIP-Zertifizierung vergleichen, wem würden Sie als Einkäufer lieber den Zuschlag geben?
“Die Vermeidung eigener Nachzahlungen an die Sozialkassen und Strafen, aufgrund des Irrglaubens, keine Scheinselbstständigkeitskriterien zu erfüllen.”
Selbstständige sind häufig von ihrer Selbstständigkeit völlig überzeugt und werden aus eigener Unwissenheit beschuldigt, einer scheinselbstständigen Tätigkeit nachzugehen. “Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Schaden und Strafen.” Der Glaube an vermeintlich sichere Verträge, die dann im Laufe der Leistungserbringung doch nicht eingehalten werden oder lückenhaft waren, schützt ebenso wenig, wie die Annahme, jeder andere, nur man selbst würde nicht von einem Statusfeststellungsverfahren überrascht. Die Online-Zertifizierung ist wie ein Kurz-Seminar über das Thema Scheinselbstständigkeit und zeigt Ihnen (im Gegensatz zum staatlichen Verfahren) ganz diskret auf, an welchen Stellen Sie Angriffspunkte aufweisen und vielleicht können Sie daraus ableiten, was in Ihrem konkreten Fall zu tun ist.
“Sie erlangen mit einem CIP-Zertifikat mehr bzw. endlich wieder Aufträge, weil Sie durch diese freiwillige Selbstkontrolle Ihren Auftraggeber optimal gegen diese Risiken absichern.”
Dieser Nutzen ist kaum zu beschreiben, denn ein CIP-Zertifikat kann bei einem Bieter-Auswahlverfahren den Ausschlag geben. Stellen Sie sich vor, Ihr Angebot liegt neben einem vergleichbaren Angebot eines Wettbewerbers, aber Sie sichern Ihren potenziellen Auftraggeber gegen Scheinselbstständigkeit und ggf. Nachunternehmerhaftung ab. Viele Selbstständige wissen nicht einmal, dass viele Unternehmen und öffentlichen Auftraggeber überhaupt keine Solo-Selbstständigen und Freiberufler mehr direkt beauftragen, weil ihnen die Risiken unkalkulierbar hoch erscheinen. Was nützt es, wenn nur Sie wissen, dass Sie nicht scheinselbstständig sind? Lassen Sie Ihre Auftraggeber an dieser wichtigen Information teilhaben, denn Auftraggeber können die meisten Kritierien bei ihren Anbietern nicht überprüfen und verzichten gleich ganz auf (ggf. auch Ihre) Beauftragungen.
“Sorgfaltspflicht ggü. dem eigenen Auftraggeber.”
Welcher Selbstständige möchte nicht alles tun, um seinen Auftraggeber/Kunden vor Schaden zu bewahren? Im Schadenfall kommt es schnell zu fünfstelligen Nachzahlungsbeträgen, ggf. auch zu Strafen, Image-Schäden in den Medien, Anwalts- und Gerichtskosten.
“Qualitäts-Merkmal als eigener Wettbewerbsvorteil.”
Kein Lieferant möchte für seine Auftraggeber ein Risiko darstellen. CIPs erkennen über die Beantwortung des Fragebogens etwaige eigene Risiken und können diese rechtzeitig und auch während der Leistungserbringung abstellen, bevor der Schaden für Auftraggeber und Auftragnehmer (über ein staatliches SFV) bereits eingetreten ist. CIPs lernen über die ausführlichen Erläuterungen zu den Fragen was zu tun ist, um Auftraggeber nicht länger unnötigen Risiken auszusetzen. Auftraggeber schätzen sehr, dass sich CIPs nicht nur zur Einhaltung einer umfassenden Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet haben, sondern Abweichungen sofort melden müssen.
“Kosten-Faktor.”
Der Certified Independent Professional zahlt für den permanenten Service und eine unbegrenzte Anzahl individueller CIP-Aktualisierungen pro Monat aktuell 29,00 €, die als Betriebsaufwand verbucht werden können. Das sind bei 365 Tagen weniger als 1,00 € pro Tag. Wer den Online-Test nicht besteht, muss im Übrigen auch nichts bei zahlen, wenn er den Fragebogen am Ende nicht bestanden haben sollte. Wir bieten für zwei Monate sogar eine kostenlose Zertifizierung an, falls Sie den Fragebogen einfach mal ausprobieren möchten.
Manche Auftraggeber erklären sich sogar bereit, die Kosten zu übernehmen, wenn Sie Aufwand und Nutzen vergleichen.
“Kein großer Zeitaufwand.”
Kurz-Check ca. 10-20 Minuten. Für den gesamten Fragebogen benötigen unsere Kunden zwischen 45 – 60 Minuten. Up-dates alle drei Monate erfordern ca. 2-5 Minuten, weil Sie in Ihrem Profil natürlich nur die Antworten auf die Fragen aktualisieren, bei denen sich eine Veränderung ergeben hat.
“Weitere Anwendungsmöglichkeiten Ihres CIP-Zertifikates für ein erfolgreiches Eigen-Marketing.”
· Als Qualitäts-Siegel auf Ihrer Website
· In der Autosignatur Ihrer Emails
· Auf Ihrem Smartphone als digital vorzeigbares CIP-Zertifikat während eines Akquisitionsgespräches mit Ihrem potenziellen neuen Kunden
· Als Dokument in Ihren Angeboten
· Als Bestandteil eines Vertragsketten-Schutzes, um Ihre Auftraggeber bis zum “Endkunden” gegen die Risiken einer drohenden Nachunternehmerhaftung zu schützen
· Als Nachweis ggü. der Deutschen Renten Versicherung im Rahmen eines plötzlichen Statusfeststellungsverfahrens
· Als Nachweis ggü. einem überraschend in den Betriebsräumen oder z.B. auf Baustellen Ihres Kunden erscheinenden Zoll-Beamten, die die Beschäftigungsformen dort vor Ort überprüfen. Als inhaltliche Vorbereitung auf ggf. entstehende gerichtliche Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten und die vorbereitenden Gespräche mit Ihrem Anwalt
Nutzen für (direkte) Auftraggeber
Klicken Sie auf die grauen Schaltflächen, um mehr zu erfahren.
“Maximaler Schutz vor Sozialversicherungs-Nachzahlungen und ggf. Strafen.”
Die CIP-Zertifizierung bietet folglich die Möglichkeit, Risiken zu erkennen und abzustellen, bevor der Schaden bereits entstanden ist. Das CIP-Zertifikat beinhaltet die Fragen eines Statusfeststellungs-verfahrens und bietet über Zusatzfragen die Möglichkeit, einen Anfangsverdacht auf Scheinselbstständigkeit zu widerlegen und das sogar vor der Beauftragung. Ganze Berufsgruppen erfüllen schon vom Charakter ihrer selbstständigen Tätigkeit eines der staatlich definierten „Negativ-Kriterien“. Der Fragebogen stellt die Zusatzfragen, die sich bei der Analyse von Gerichtsurteilen als wesentlich für die Urteilsfindung.
“Maximaler Schutz vor Nachunternehmerhaftung.”
CIP-Zertifikate können Sie auch von den Freelancern von Dienstleistern (Sub-Unternehmen) eingeholt werden, um Auftraggeber gegen die Nachunternehmerhaftung abzusichern.
“Abwendung des Vorwurfs fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen.”
Wer als Vorstand bzw. Geschäftsführer oder Einkaufsleiter CIP-Zertifikate verlangt, setzt sich nicht dem Vorwurf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung aus. Das Thema und die Risiken zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass keine Prüfung ins Haus kommt, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Wenn CIP-Zertifikate von neuen oder bereits beauftragten Externen nicht bestanden werden, erkennen Sie am Ergebnis (diskret), dass und ggf. auch gleich wie Sie gegensteuern könnten.
“Qualitätssiegel für Auftragnehmer, Auftraggeber ggü. deren Kunden.”
Bei Angebotsvergleichen im Dienstleistungsgeschäft wird überall großer Wert auf die Abwendung der Scheinselbstständigkeitsrisiken gelegt. Vielleicht kennen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen die Aufforderungen, durch Lieferanten-Audits sicherzustellen, dass auch Ihre Lieferanten keine Scheinselbstständigen beschäftigen, um die “ggü. Ihnen geschuldeten Leistungen” zu erbringen. Das entwickelt sich bei Großprojekten schnell zu einem Bürokratie-Monster, das nicht nur viel Aufwand, sondern auch Spannungen in den Lieferantenbeziehungen erzeugen kann. Warum sourcen Sie das nicht einfach – kostenlos – aus? Bei längeren Beauftragungsketten schützen Auftraggeber durch CIP-Zertifikate ihre Kunden und können die dortigen Kosten-Einsparungen wiederum als wichtigen Wettbewerbsvorteil für ihr Unternehmen anführen. Der digitale Austausch elektronischer CIP-Zertifikate revolutioniert auch bei den Kunden der Auftraggeber den Gesamtaufwand und sorgt auch dort für erhebliche Kosteneinsparungen, weil aufwendige Lieferanten-Audits, Checklisten, Prüfungsaufwand in Zusammenhang mit Ausschreibungen, etc. entfallen können.
“Ganzheitliche und zeitlich umfassende Lösung, im Gegensatz zu einer punktuellen Kontrolle durch das Statusfeststellungsverfahren.”
Statt ex-post Kontrollen und Sanktionierungen, die fast immer während oder nach der Leistungserbringung erfolgen, um scheinselbstständige Beschäftigungen aufzudecken, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, verfolgt die CIP-Zertifizierung einen ganz anderen Ansatz. CIP-Zertifizierungen setzen bereits vor der Beauftragung an und sorgen durch verpflichtende Updates in regelmäßigen Abständen während der Leistungs-erbringung für eine ganzheitliche Sicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Selbstverpflichtungserklärung ist Pflichtbestandteil jeder CIP-Zertifizierung. CIPs verpflichten sich umgehend zu reagieren, wenn im Laufe der Leistungserbringung Faktoren auftreten, die das Risiko einer Scheinselbstständigkeit auslösen könnten. Das CIP-Zertifikat kann als Vertragsbestandteil vom Einkäufer in die Beauftragung von externen Dienstleistern aufgenommen werden und bietet eine weitere Absicherung, falls es später ggü. den staatlichen Institutionen zu Rückfragen oder Klagen kommen sollte.
“Verlässlichkeit durch Standardisierung, statt häufig nicht nachvollziehbarer Einzelentscheidungen.”
Auftraggeber und -nehmer beklagen gleichermaßen, dass trotz vergleichbarer Sachverhalte in unterschiedlichen Prüfungsfällen häufig unterschiedliche oder sogar gegensetzliche Urteile entstehen. Diese Unterschiede wurden uns aus dem gesamten Bundesgebiet berichtet. Bei der bestehenden Rechtsunsicherheit und vor dem HIntergrund eines (viel zu) großen Entscheidungsspielraumes, ist das leicht nachzuvollziehen. Nicht jeder Jurist ist Experte und die natürlichen Rahmenbedingungen der selbstständigen Berufsgruppen unterscheiden sich deutlich. CIP setzt den ersten privatwirtschaftlichen und bundesweit einheitlichen Standard auf Basis einer freiwilligen Selbstkontrolle, einer systematischen Auswertung von Urteilen und Berücksichtigung von Experten-Knowhow auf dem Gebiet der Scheinselbstständigkeit. Vor allem ziehen CIPs diese Beurteilung ganz nach vorn im Ablauf, statt sich unter dem Damokles-Schwert eines späteren Statusfeststellungsverfahrens beauftragen zu lassen.
“Outsourcing der komplexen Scheinselbstständigkeitsbewertung an ein unabhängiges externes Unternehmen, statt Beauftragungen auf Basis hochriskanter eigener Annahmen.”
Die Komplexität der bestehenden Rechtslage und Entscheidungskriterien würde in manchen Unternehmen die Schaffung einer eigenen neuen Organisationseinheit erfordern. Die Interpretationsmöglichkeiten der leider viel zu allgemein formulierten „Negativ-Kriterien zur Annahme einer Scheinselbständigkeit“, sowie die in diesem Zusammenhang bestehenden Rechts-Irrtümer bei allen Beteiligten, lösen eine Flut an außergerichtlichen Klärungen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen aus. CIP-Zertifikate können das (unter staatlicher Hoheit stehende) Statusfeststellungs-verfahren (SFV) nicht ersetzen. Der CIP-Fragebogen geht über die Fragen eines SFV hinaus und konkretisiert relevante Kriterien, die sonst erst in späteren Verfahren aufwendig über lange Zeiträume im Nachhinein geklärt würden. CIP zieht diese Klärung also im Gesamtprozess ganz nach vorn und gibt Auftraggebern dadurch maximale Sicherheit und Hinweise auf Korrekturmöglichkeiten, bevor der Schaden für das beauftragende Unternehmen (bzw. die Organisation) bereits entstanden ist.
“Unterscheidung von offensichtlich Selbstständigen von offensichtlich Schein-Selbstständigen.”
Der Gesetzgeber sieht keinen pauschalen und im vorn hinein ablesbaren Status zur Scheinselbstständigkeit eines Solo-Selbstständigen/Freiberuflers vor. Viele Auftraggeber, z.B. Einkaufsleiter, beklagten die aktuelle Situation, in der sie überhaupt keine Möglichkeit hätten die Aussagen ihrer Lieferanten (sie würden die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit nicht erfüllen) überprüfen zu können. Beispielsweise, ob sie der einzige oder wesentliche Auftraggeber wären. Wie entscheiden viele Einkäufer bei Unsicherheiten, die ein großes Risiko für ihr Unternehmen bilden? Sie greifen lieber zu anderen Lösungen. Bei CIP hingegen können Einkäufer jetzt sogar kurz vor jeder Beauftragung die spezifischen Rahmenbedingungen eines Externen-Einsatzes in ihrem Unternehmen individuell „cippen“ lassen und sich so gegen etwaige Compliance-Verstöße bereits im Vorfeld absichern.
Wir konzentrieren uns bei CIP auf die Selbstständigen, die anhand der gesetzlichen Regelungen und den Erfahrungen, wie deutsche Gerichte urteilen, nicht scheinselbstständig sein können. Diese Selbstständigen sind heute “der Beifang” bei den verständlichen staatlichen Bemühungen, rechtswidrige Handlungen zu bekämpfen.
“Transparenz vs. Intransparenz bzgl. der Einhaltung von Compliance-Regeln.”
Auch wenn ein Lieferant (in gutem Glauben) von sich behauptet, die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit nicht zu erfüllen, haben Auftraggeber dafür keine Sicherheit. Gutgläubiges Handeln schützt weder vor Nachzahlungen noch vor Strafen.
“Unternehmerische vs. staatliche Anerkennung.”
Auf Änderungen in der Rechtsprechung bzw. bei den Scheinselbstständigkeitskriterien warten alle Beteiligten seit Jahren vergeblich. CIP basiert als privatwirtschaftliches Qualitäts-Siegel nicht auf einer staatlichen Anerkennung, sondern auf den Anforderungen aus der Wirtschaft. CIP dient nicht staatlichen Institutionen zur Ermittlung von Schein-Selbstständigen. CIP ermöglicht tatsächlich Selbstständigen, sich als solche im Markt positionieren und von Schein-Selbstständigen deutlich abgrenzen zu können.
“Kosten-Faktor für Auftraggeber.”
CIP-Zertifizierungen sind für Auftraggeber kostenlos. Selbstständige zahlen monatlich 29,00 €, die als Betriebsaufwand abzugsfähig sind.
“Effizienzsteigerungen für Auftraggeber.”
Auftraggeber sparen Ressourcen, Kosten und Zeit für juristische und organisatorische Lösungen, wie z.B. interne Regularien, Checklisten, Formulare im Vorfeld von Beauftragungen, externe Rechtsberatung je Einzelfall, sowie für vorgerichtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.
“Rückstellungen in den Bilanzen der Auftraggeber (Thema für den CFO).”
Auftraggeber können ggf. in der Bilanz gebildete Rückstellungen für solche Probleme reduzieren oder ggf. auflösen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können dies bei Ihren Risikobewertungen berücksichtigen.