Nachunternehmerhaftung

Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet demnach für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und können diese auch nicht eingetrieben werden, steht der Hauptunternehmer dafür ein.

Das stellt die deutsche Wirtschaft vor neue bürokratische Herausforderungen. Wir konnten beobachten, wie Unternehmen (aber auch Solo-Selbstständige, die Unteraufträge an Sub-Dienstleister vergeben) sich im Vorfeld einer Beauftragung davon überzeugen mussten, dass ihr potenzieller Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge “umgeht”, also Scheinselbstständige beschäftigt. Wie soll das in der Praxis einer modernen Arbeits- und Dienstleistungsgesellschaft umgesetzt werden? Wie sollen Audits bei Lieferanten in der Praxis durchgeführt werden? Wieder hat sich ein durchaus nachvollziehbares Ziel zu einem Bürokratie-Monster entwickelt, das Juristen auf beiden Seiten beschäftigt.