Werbe- und PR-Agenturen, diverse Print- und Internet-Dienstleister beschäftigen Werbe-, Marketing-, PR-Berater auf freiberuflicher Basis.
Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:
- Freie Mitarbeiter / solo-selbstständige Werbe- oder PR-Experten
- Graphik-Designer
- IT-Fachkräfte
- Kreative Berater
- Künstler
- Kameraleute
- Fotographen
- IT-Spezialisten
- Externe Berater
- Solo-selbstständig oder freiberuflich beschäftigte Büro-, Werkstatt-, Technik- oder auch Reinigungskräfte.
Für alle vorgenannten Berufsgruppen gilt: Unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt über einen Sub-Unternehmer, Auftrags- bzw. Projektvermittler für ihren End-Kunden tätig sind. Denn dann greift ggf. die so genannte Nachunternehmerhaftung.
Der Erfolg vieler Internet-Dienstleister, Werbe- und PR-Agenturen ist ganz wesentlich auf den Input engagierter, kreativer und bedarfsgerecht einsetzbarer Solo-Selbstständiger und Freiberufler (iPROs) angewiesen. Art Directors, Künstler, Schauspieler, Kameraleute, Industrie-Produkt-Fotografen, Designer, Ton-Techniker und zahlreiche andere freie Berufe, sind durch die Risiken einer potenziellen Scheinselbstständigkeit in der Ausübung ihres Berufes beschränkt. Über seine Verbandstätigkeit hat der CIP-Gründer Interviews mit von Scheinselbstständigkeit Betroffenen geführt und mit deren Einverständnis dokumentiert.
Eine Graphik-Designerin berichtete von dem Dilemma ihres Auftraggebers, der die alleinerziehende Mutter nach jahrelanger Zusammenarbeit nicht mehr freiberuflich beschäftigen durfte. In einem anderen Fall wurde ein kleines mittelständisches Unternehmen mit vielen Sport-Experten und Übersetzern auf die rückwirkende Zahlung hoher Sozialversicherungsbeiträge verklagt.
Das Problem, spezialisiertes Know-how nicht frei, punktgenau und zeitlich befristet einsetzen zu können, trifft die kreative Werbe- und PR-Branche sowie viele Internet-Startups besonders hart. Sie alle sind auf Flexibilität angewiesen.
Darunter leiden auch wichtige IT- bzw. Digitalisierungsprojekte in den Unternehmen. Viele IT-Kräfte werden daher nicht mehr beauftragt.
Lassen Sie sich selbst, Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!
Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: