Management- und IT Consulting

Unternehmensberatungen, Management-Beratungsgesellschaften, IT-Beratungsgesellschaften, Software-Unternehmen, IT- und sonstige Projekt- und Service-Anbieter beschäftigen neben internen auch viele externe Berater – oft in langlaufenden Projekteinsätzen.

Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:

  • Unternehmensberater
  • Managementberater
  • IT-Berater
  • Organisationsberater
  • Auch Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmensberatungsgesellschaften, die selbst Beratungsprojekte vor Ort bei ihren Kunden wahrnehmen

Für alle vorgenannten Berufsgruppen gilt: Unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt über einen Sub-Unternehmer, Auftrags- bzw. Projektvermittler für ihren End-Kunden tätig sind. Denn dann greift ggf. die so genannte Nachunternehmerhaftung.

Wer in einem Beratungs-, IT- und Software-Entwicklungsunternehmen oder Projekt-vermittlungsunternehmen für das Kunden-Projektgeschäft Verantwortung trägt, kennt diese Problematik bereits seit vielen Jahren.

Unzählige Projekt-Akquisitionen enden nach intensiver Akquisitions-Vorleistung zur Angebotserarbeitung  überraschend doch ohne die erhoffte Kunden-Beauftragung. Nach Rücksprache mit dem Einkauf, HR oder der internen Rechtsabteilung, scheuen viele Entscheider auf der End-Kundenseite die Risiken einer potenziellen  Scheinselbstständigkeit bzw. Nachunternehmerhaftung.

Auf unserer Website finden Sie Protokolle aus unseren Interviews mit Betroffenen, die von absurd wirkenden räumlichen und organisatorischen Trennungen zwischen internen und externen Projektmitarbeitern berichten. Andere berichten, dass sie keine Aufträge mehr bei Kunden platzieren können oder plötzliche Projekt-Abbrüche erlebt haben, bei denen ganze Projektteams von heute auf morgen gehen mussten.

Die Rechtsunsicherheit um die Scheinselbstständigkeit hat fatale und existenz-bedrohende Folgen für Ihre Branche, aber damit auch für die Solo-Selbstständigen und Freiberufler (iPROs). Wie kaum eine andere Gruppe der Selbstständigen, erfüllen sie gleich mehrere Kriterien einer möglichen Scheinselbstständigkeit.

Lassen Sie sich selbst oder Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: