Gesundheitswesen

Arztpraxen, medizinische Institute beschäftigen freiberuflich tätige wissenschaftliche Mitarbeiter, z.B. Ärzte, Biologen, Chemiker in Laboren sowie Hebammen und freie Apotheker, die freiberuflich in fremden Apotheken tätig sind.

Die CIP-Zertifizierung ist nur für selbstständige Ärzte, die nicht in Kliniken bzw. selbstständige Pflegeberufe, die nicht in Kliniken/Pflegeeinrichtungen tätig sind. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dieser Personenkreis sozialversicherungspflichtig ist. Hier der Versuch, Sie mit einer Übersicht durch die komplizierten und für Laien kaum nachvollziehbaren Regularien der Deutsche Rentenversicherung (DRV) bzw. des Gesetzgebers zu führen:

Die CIP-Zertifizierung ist für alle nicht versicherungspflichtigen selbstständigen Berufe im Gesundheitswesen sowie für alle anderen selbstständigen bzw. freien Berufsgruppen, wie z.B. Büro- und IT-Kräfte, Berater, wissenschaftliche Mitarbeiter, Mitarbeiter von Reinigungs-, Catering-Unternehmen (Kantinenpersonal) oder Sicherheitsfirmen zu empfehlen, um sich nicht unbeabsichtigt für „strafbare Handlungen“ vor Gericht verantworten zu müssen.

Lassen Sie sich selbst, Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!

Anmerkung: Wir halten alle Informationen stets aktuell, können jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernehmen. Im Zweifel informieren Sie sich bitte immer auf der Website der Deutsche Rentenversicherung bzw. über entsprechende aktuelle Gesetzesänderungen.

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: