Gesetzesänderungen zum Statusfeststellungsverfahren ab April 2022

CIP-Kunden-Information

Die CIP-Zertifizierung unterstützt Sie auch bei der anstehenden Gesetzesänderung zum staatlichen Statusfeststellungsverfahren ab dem 01.04.2022.

Änderung §7a SGB IV (Statusfeststellungsverfahren)

in Verbindung mit einem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Version 0.21 vom 21.06.2021

Das ab April 2022 geplante veränderte Statusfeststellungsverfahren bringt für Auftraggeber/Auftragnehmer kaum Verbesserungen, jedoch eine Ausweitung des Kontrollbereichs für staatliche Institutionen.

  • Die Gesetzgebung zum Statusfeststellungsverfahren (gegen Scheinselbstständigkeit) wurde im Rahmen eines Gesetzes zur Barrierefreiheit reformiert und soll ab dem 1. April 2022 in Kraft treten. 35 Wirtschaftsverbände protestierten am 20.05.2021 mit einem „Offenen Brief“ an Bundesminister Hubertus Heil (BMAS) gegen die Inkraftsetzung des im Bundestag bereits beschlossenen Gesetzes, das ganz wesentliche Auswirkungen auf das staatliche Statusfeststellungsverfahren zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit / Versicherungspflicht hat.
  • Aus unserer Sicht bleiben die grundsätzlichen Kriterien zur Feststellung einer so genannten SCHEINSELSBTSTÄNDIGKEIT und die damit weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit. Das führt weiterhin dazu, dass Solo-Selbstständige bzw. Freiberufler oft nicht mehr von Unternehmen beauftragt werden!
  • Zu den wesentlichen Kritikpunkten zum Verfahren (z. B. dass nicht jede einzelne Auftragsbeziehung geprüft wird, dass es keine eindeutig messbaren / bewertbaren Kriterien gibt, dass es im Vorfeld der Beauftragung Klarheit für den Auftraggeber gibt) wurden, nach unserer Experten-Prüfung trotz Kleinstkorrekturen, leider wieder keine Lösungen gefunden.
  • Die angekündigten „Vereinfachungen“ nutzen – bis auf minimale Ausnahmen – staatlichen, prüfenden Institutionen, jedoch nicht Auftraggebern und Auftragnehmern. Vielmehr wird es staatlichen Prüfern erleichtert, andere Beteiligte in der Vertragskette (im s.g. Dreiecksverhältnis bei Beauftragungen über Sub-Unternehmen) in einem Verfahren gleich mitzuprüfen. Dadurch steigt für Auftraggeber das Risiko insgesamt quantitativ und insbesondere auch das Risiko, in die Nachunternehmerhaftung genommen zu werden. 
  • Die CIP Zertifizierung gegen die Risiken einer Scheinselbstständigkeit ist stets auf dem aktuellen Stand und entlastet sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber von diesem bürokratischen Aufwand und schützt Sie vor den Risiken teurer Gerichtsverfahren, Nachzahlungen und etwaigen Strafen bei Gesetzesverstößen.
  • Lassen Sie sich online gegen Scheinselbstständigkeit cippen und ersparen Sie sich diese Probleme!

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FAZIT aus unserer Sicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns ehrenamtlich in Arbeitsgruppen in einem Verband und in einer im Bundestag vertretenen politischen Partei mit großem Einsatz über lange Zeit für eine Gesetzesreform eingesetzt. Leider müssen wir feststellen, dass Solo-Selbstständige und Freiberufler bzw. auch Unternehmen, die solche beschäftigen auch nach dieser anstehenden Gesetzesreform, weiterhin mit einer Barriere ihres freien Marktzugangs zu kämpfen haben. Auch weiterhin verzichten Unternehmen lieber auf die Beauftragung von Selbstständigen (auch über Auftrags- bzw. Projektvermittler oder mittelständische Unternehmen, die Freelancer beschäftigen), um unter diesem „Damokles-Schwert“ externe Professionals zu beauftragen.    

Deutschland schafft sich (ausgerechnet in einem Gesetz zur Barrierefreiheit) selbst Barrieren und bringt damit weiterhin Selbstständige in existenzielle Notlagen, statt eine wirkliche ganzheitliche Lösung gegen dieses „Bürokratie-Monster“ zu entwickeln.

Wenn Politik und Verwaltung dazu nicht in der Lage sind, muss die freie Wirtschaft etwas „unternehmen“, denn schließlich sind wir Unternehmer!

Die CIP-Zertifizierung setzt viel früher an, als ein Statusfeststellungsverfahren und sorgt im besten Fall dafür, dass Sie überhaupt nicht erst in ein solches SFV geraten und falls doch, jederzeit optimal darauf vorbereitet sind.

Wir reden nicht nur über „Entbürokratisierung“, „digitale Transformation“ und „innovative und disruptive Lösungen“ – wir haben sie bereits seit Anfang 2020 erfolgreich am Markt etabliert.

Machen Sie mit und informieren Sie sich über die Online-Zertifizierung zum CERTIFIED INDEPENDENT PROFESSIONAL (CIP)!

Disclaimer:
Wir übernehmen für unsere Zusammenfassungen und Interpretationen hinsichtlich der o.g. Gesetzesänderungen keine Gewähr. Dies ist der Versuch, unseren Kunden einen unverbindlichen Überblick über die anstehende Gesetzesänderung zu geben, damit diese sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen können.