Gesamtlösung

Zusammenfassung:

Sie lassen sich zum CIP – CERTIFIED INDEPENDENT PROFESSIONAL – zertifizieren. Dazu beantworten Sie einen Fragebogen, der weit über die Standardfragen der vielen Formulare eines offiziellen Statusfeststellungsverfahrens (z.B,. V0027, V0031, etc.) hinausgeht und zu Ihrem Berufsbild ein ganzheitliches Gesamtbild erstellt. Sie geben Selbstverpflichtungserklärungen ab, die Ihre Auftraggeber z.B. davor schützen, dass Sie sich dort als iPRO bei Ihrem Kunden auf Festeinstellung einklagen. (Welcher Selbstständige würde das auch tun…?) In einem mehrstufigen Verfahren werden Sie zertifiziert, soweil Sie die Kriterien erfüllen und können Ihr CIP-Zertifikat bei der Akquisition eines neuen Auftrages, zur Absicherung Ihres aktuell laufenden Auftrages aktiv als Absicherung für Ihren Auftraggeber/potentiellen neuen Auftraggeber einsetzen. Ihr Auftraggeber verlangt ggf. im Vorfeld einer Beauftragung ein CIP-Zertifikat von Ihnen, denn er kann sich so besser vor der Nachunternehmerhaftung schützen. Auch bei mehreren aufeinander folgenden Wertschöpfungsstufen, kann sich der jeweilige Auftraggeber ggü. seinem jeweiligen Sub-Unternehmer so gegen Ansprüche gegen sich selbst schützen, da dieser Sub-Unternehmer Scheinselbstständige beschäftigt hat. (Wie soll er dies auch in der Praxis sonst leisten können?) Das CIP-Zertifikat hat mehrere Qualitätssicherungselemente, die im Folgenden erklärt werden. Der Zertifizierungsprozess basiert auf den Erahrungen des CIP-Gründers, Auswertungen von Gerichtsurteilen, geht 5 Jahre in Vergangenheit und bewertet den aktuellen oder potentiellen Neukunden-Auftrag über einen von uns entwickelten Algorithmus. Sowie die Zusammensetzung des Algorithmus, als auch Ihre persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht, alle Server sind auf deutschem Boden und unterliegen deutschem Recht. BIG PICTURE – von der Zertifizierung bis zur Bestätigung Ihres CIP-Status ggü. Ihrem potentiellen Neukunden

BIG PICTURE
Von der Zertifizierung bis zur Bestätigung Ihres CIP-Levels ggü. Ihrem potentiellen Neukunden

Unsere Kunden kommen aus drei großen Bereichen:

  1. Sektor 5: Solo-Selbstständigen (mit bzw. ohne eigene festangestellte Mitarbeiter) und Freiberufler, die nicht zu den Berufsgruppen gehören, die einer Pflichtversicherung unterliegen könnten (Sektor 2 bzw. 3).
  2. Nicht pflichtversicherte Selbstständige in Sektor 3.
  3. Unternehmen, die CIP-Zertifizierungen als „Quality Gate“ für alle Sub-Unternehmen einführen, um so ihr Unternehmen gegen Scheinselbstständigkeit und gegen etwaige Regress-Ansprüche ihrer Kunden aufgrund der Nachunternehmerhaftung zu schützen.

Die Grundidee der CIP-Zertifizierung basiert darauf, die Interessen aller Beteiligten so zu berücksichtigen, dass eine von allen Seiten akzeptierte Gesamtlösung entsteht. Die üblichen Vertragsverbindungen bestehen vom iPRO zu dessen Auftraggeber, der widerum kommt in die s.g. Nachunternehmerhaftung, wenn er Subunternehmer beauftragt, die scheinselbstständig die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen umgeht. Häufig sind Auftrags- bzw. Projektvermittler zwischengeschaltet, die genauso in der Haftungskette stehen. Die staatlichen Interessen vertritt das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), bzw. die DRV (Deutsche Rentenversicherung), die wiederum beauftragt oft den Zoll, um entsprechende Kontrollen durchzuführen und um die Forderungen erforderlichenfalls über die Sozialgerichte – in der Vertragskette – einzuklagen. Die CIP-Zertifizierung bietet eine permanente Selbstauskunft des iPROs, die optional sogar auch notariell beglaubigt werden kann.  

BIG PICTURE des Gesamtprozesses

Das Problem und die CIP-Lösung sind komplex!

Prozess:

  1. iPRO beantragt eine Zertifizierung auf der CIP-Online Plattform und gibt über einen Fragebogen eine freiwillige Selbstauskunft.
  2. iPRO gibt (optional) weitere Auskünfte und liefert eine notarielle Beglaubigung, um ein Carbon- oder Platin-Zertifikat zu erhalten.
  3. „CIP Zertifizierung gegen Scheinselbstständigkeit“ überprüft diese Angaben und erteilt ein CIP Zertifikat zum „Certified Independent Professional“ in einer der CIP-Levels (Bronze, Silber, Gold bzw. Carbon oder Platin sowie eine Identifikations-Nummer, die nach 3 Monaten verfällt.
  4. Der CIP kann sein Zertifikat in der Akquisition ggü. potentiellen Auftraggebern einsetzen.
  5. Nur wenn der CIP-Zertifizierte seinen potentiellen Auftraggeber dazu autorisiert (über die ID-Nummer des Zertifikates) kann der Einkäufer des potentiellen Auftraggebers bei excim anhand dieser persönlichen Identifikationsnummer überprüfen, ob der Status des CIP-Zertifizierten noch aktuell ist. 
  6. excim bestätigt die Aktualität des Zertifikates und den dazugehörigen Vor- und Nachnamen des CIP, nicht aber sonstige Inhalte der Überprüfung.
  7. Der Auftraggeber beauftragt den iPRO.
  8. excim erinnert den CIP-Zertifizierten rechtzeitig, damit alle 3 Monate geklärt wird, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind und verlängert die CIP Zertifizierung bzw. kann diese auch erlischen.
  9. Der CIP-Zertifizierte kann jedem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, bzw. dem Zoll oder in Verhandlungen mit den Sozialgerichten mit der CIP-Zertifizierung begegnen (DRV wird dann kaum noch ein Interesse an einer Prüfung haben)
  10. Der Sub-Unternehmer (Vermittler) und der Auftraggeber können die CIP-Zertifizierung ebenfalls ggü. der DRV, dem Zoll oder bei Verhandlungen vor den Sozialgerichten nutzen und sich so vor der Nachunternehmerhaftung schützen.
  11. Der Auftraggeber kann sich ggü. seinen Auftraggebern/ Kunden gegen die Nachunternehmerhaftung absichern.

Zertifizierungs-Prozess:

  1. Der iPRO beantragt eine Zertifizierung auf der CIP-Online Plattform und gibt über einen Fragebogen eine freiwillige Selbstauskunft.
  2. Der iPRO gibt (optional) weitere Auskünfte und liefert eine notarielle Beglaubigung, um ein Carbon- oder Platin-Zertifikat zu erhalten.
  3. Der Fragebogen ist zweigeteilt in einen in die Vergangenheit gerichteten Teil 1, der den Zertifizierten (und nur den Zertifizierten) auf Risiken seiner Tätigkeit in den vergangenen 5 Jahren hinweist.
  4. Der Teil 2 umfasst den letzten, den aktuellen, oder den ggf. künftigen Kundenauftrag, den der iPRO mit seinem nächsten Kunden vereinbaren möchte, um diesen vor den Risiken einer Schein-selbstständigkeit zu schützen.
  5. Über den von uns entwickelten CIP-Zertifizierungs-Algorithmus wird eine Bewertung vorgenommen, die im Erfolgsfall in das Zertifikat übernommen wird.
  6. Die Zuordnung zu einer Gruppe erfolgt auf Faktenbasis und im Kontext zum Berufsbild des Selbstständigen. 

BIG PICTURE Kunden-Nutzen und 
Zertifikat-Inhalte

Kunden-Nutzen der Zertifizierung:

  1. Der Fragebogen beinhaltet zwei Eingabebereiche für die inhaltlich gleichen Fragen.
  2. Entweder der letzte, der aktuelle oder der künftige Auftrag können zertifiziert werden.
  3. Der Fragebogen prüft die Erfüllung von Mindest-anforderungen, fordert den iPRO auf, gewisse Selbstverpflichtungen einzuhalten (beispielsweise nicht auf Festanstellung zu klagen), prüft ob die vom CIP-Gründer entwickelten Positiv-Kriterien erfüllt werden und rundet das Gesamtbild der selbstständigen Tätigkeit mit qualitativen und quantitativen Fragen zur selbstständigen Tätigkeit ab. Die Ergänzungen sind nötig, um viele Hunderttausende Selbstständige zu schützen, die die Mindestanforderungen schon aufgrund ihres Berufsbildes nicht erfüllen können.
  4. Die Rückschau ist nötig, da auch rückwirkend geprüft wird! So soll der Selbstständige auf Risiken hingewiesen werden, um ggf. handeln zu können.
  5. Das Zertifikat zeigt ggü. Ihren potentiellen Auftraggebern lediglich die Punkterreichung und eine neutrale textliche Zusammenfassung durch uns. Hier werden ausdrücklich keine Daten veröffentlicht, die Ihnen schaden könnten.
  6. Die 3. Seite des Zertifikates beeinhaltet allgemeingültige Erläuterungen der Fragebogenbereiche, um Ihrem potentiellen Auftraggeber bzw. Dritten (denen Sie, nicht wir) Ihr Zertifikat vorlegen, wissen, welche Kriterien hier behandelt wurden. 

Anforderungen an ein übergreifend akzeptiertes Zertifizierungsverfahren

Wir haben die Anforderungen von Politik, der Deutschen Rentenversicherung, Meinungen von Rechtsanwälten und Sozialgerichten, von Unternehmen und von Auftragsvermittlern sowie den iPROs selbst in die Zertifizierungslösung einfließen lassen.

Danach muss ein CIP-Zertifikat folgende Kriterien erfüllen:

  • Klärung gesetzlicher Voraussetzungen.
  • Personenbezogen und fälschungssicher Code.
  • Selbstauskunft + optionale notarielle Beglaubigung dieser Angaben.
  • Klärung der von uns entwickelten „Positiv-Kriterien“, die zwar noch nicht gesetzlich anerkannt sind (dafür setzen wir uns ein), aber mit einem von uns entwickelten Algorithmus auch weitere Faktoren in die Gesamtbewertung mit einbeziehen.
  • Quantitative Angaben (Projekte, Kunden, Dauer der selbstständigen Tätigkeit).
  • Aktualität: Angaben im CIP-Zertifikat müssen vom CIP alle drei Monate aktualisiert werden, um einen Missbrauch mit längst überholten Angaben auszuschließen.
  • Vor- und Rückschau: Es wird berücksichtigt, ob vielleicht in der Vergangenheit nicht alle Kriterien zum Ausschluss einer Scheinselbstständigkeit erfüllt wurden, jetzt jedoch schon.
  • Möglichkeit für den CIP, ggf. bestehende Lücken anonym zu schließen und so höhere Levels zu erreichen um diese pro-aktiv in der Eigenvermarktung einsetzen zu können.
  • Überprüfbarkeit: Möglichkeit, einen persönlichen und vertraulichen Code einem potentiellen Kunden zur Überprüfung der wahrheitsgemäßen Angaben anbieten zu können.
  • Option für Absatzmittler (z.B. IT-Projekt-Provider) CIP-Zertifizierungen ihrer Kandidaten als Qualitätsvorteil ggü. Wettbewerbern im Markt nutzen zu können.
  • Datenschutz gem. DSGVO und darüber hinaus, denn nur die Ergebnisse werden für potentielle Kunden transparent, keine rückwärtsgewandten historischen Einzeldaten.
  • Über die Rückschau über 5 Jahre wird unseren Kunden jedoch der ggf. bestehende Handlungsbedarf transparent und sie können eigene Maßnahmen für sich ableiten.    
CIP-Zertifikate

“Der Erfolg einer Lösung für ein komplexes Problem liegt in der Berücksichtigung der kritischen Stimmen!”

In die Entwicklung der CIP-Zertifizierung wurden kritische, aber berechtigte, Rückfragen anfänglicher Kritiker übernommen.

Kritische Frage/Aussage: Das Zertifikat ist doch nur eine Vorausschau in die Zukunft. Dabei kann man doch keinen pauschalen Schutz für die Zukunft geben. Wie soll das funktionieren?

CIP hat darauf folgende Lösung berücksichtigt:

  • Deshalb bieten wir drei optionale Zertifizierungsoptionen an, die der iPRO nach seiner aktuellen Situation wählen kann.
  • Befindet er sich in einem Auftragsverhältnis und sein aktueller Kunde möchte diese Zusammenarbeit gegen Scheinselbstständigkeit absichert, können – beide – eine Zertifizierung initiieren.
  • Steht der iPRO aktuell in keinem Auftragsverhältnis und ist folglich in der Akquisitionsphase des nächsten Auftrages bzw. der nächsten Aufträge, kann er eine Zertifizierung auf der Basis seines letzten Projektes bzw. seinen letzten Auftrags (als Selbstauskunft) durchführen.
  • Vor Antritt eines neuen Auftragsverhältnisses kann sowohl der potentielle Auftraggeber, ein Projekt-Vermittler, aber auch der iPRO selbst pro-aktiv das nächste Projekt bzw. den nächsten Auftrag zertifizieren lassen. 

Kritische Frage/Aussage: Das sind doch alles nur Angaben, die auf einer Selbst-auskunft beruhen. Wer garantiert denn, dass der Zertifizierte hier nicht Falsch-angaben macht, die mir als Auftrag-geber später teuer zu stehen kommen?

CIP hat darauf folgende Lösung berücksichtigt:

asdfsd

  • Die CIP-Zertifizierung beruht genau wie das staatliche Status-feststellungsverfahren (SFV) auf einer Selbstauskunft des CIP bzw. des Antragstellers, die gegen versehentliche oder vorsätzliche Falschangaben keinen Schutz bietet und ggf. erst im Rahmen eines Verfahrens vor einem Sozialgericht nachgewiesen und geahndet werden würde. Das trifft allerdings nur für die CIP-Levels Bronze, Silber und Gold zu.
  • Carbon und Platin setzen die Bereitschaft zu einer externen Überprüfung der Angaben (z.B. die Existenz von Immobilien-Eigentum als Teil der eigenen Rentenvorsorge) durch eine notarielle Beglaubigung voraus.
  • Niemand erwartet im CIP-Zertifizierungsverfahren, dass ein iPRO sein gesamtes Vermögen offenlegt. Wenn im Fragebogen jedoch zwei eigene Immobilien, mehrere private Alterszusatzversicherungen, eine Rürop-Rente und ein Aktienbesitz ALLE OHNE WERTANGABEN angegeben wurden, so könnte zumindest die Existenz solcher Verträge bzw. Dokumente beglaubigt werden. Dokumente könnten Grundbucheintragungen und Kaufverträge sein, die von einem lokal ansässigen Notar beglaubigt werden. Da die Betragsfelder (Euro-Werte) geschwärzt werden und bei Immobilienkaufverträgen nicht immer den aktuellen Wert widerspiegeln, wird so eine maximal zumutbare externe Kontrolle optional angeboten. 
  • Anmerkung: Wir haben lange gebraucht, bis wir diese Lösung zusätzlich ins Programm genommen haben, da wir (trotz Datenschutz) starke Bedenken gegen die Offenlegung solcher persönlicher Angaben haben. Daher bieten wir die externe Prüfung durch einen (vom Kandidaten selbst beauftragten) Notar vor Ort, als eine  optionale Möglichkeit an, falls Dritte Ihren Angaben keinen Glauben schenken möchten. Auch dafür möchten wir Ihnen eine Lösung anbieten.    

Kritische Frage/Aussage: Der Zertifizierte kann ja richtige Angaben gemacht haben, aber die Umstände ändern sich doch andauernd. Wie schützt die Zertifizierung gegen eine Verschlechterung der Erfüllung der Scheinselbstständigkeitskriterien eines Selbstständigen, der bei uns einen Auftrag erhalten will?

CIP hat darauf folgende Lösung berücksichtigt:

  • Deshalb verpflichten sich alle CIPs (auch während sie sich in Aufträgen befinden), alle 3 Monate kurz online ein Datenfeld in ihrem Datensatz zu aktualisieren, falls dies nötig sein sollte.
  • Der CIP wird per eMail-Nachricht daran erinnert. Wird diese Aktualisierung nicht vorgenommen, verfällt die CIP-Zertifizierung vorübergebend, bis dies nachgeholt wurde.
  • Dazu verwenden wir einen personalisierten Identifizierungs-Code, den wir nur dem CIP-Zertifizierten nennen.
  • Alle CIP-Zertifizierten erklären in einer Selbstverpflichtungs-erklärung, dass sie vor Antritt eines neuen Auftrages auf etwaige NEGATIVE Änderungen ihres Status hinweisen werden.

Kritische Frage/Aussage: Wir haben schon heute als Auftraggeber keine Möglichkeit die Echtheit von Zeugnissen zu überprüfen. Wie sollen wir erkennen, ob das im Angebo beigefügte CIP-Zertifikat echt ist und nicht kopiert wurde?

CIP hat darauf folgende Lösung berücksichtigt:

  • Die Existenz, Gültigkeit und das Level eines CIP-Zertifikates kann vom Auftraggeber überprüft werden, wenn dieser ihm seine – aktuell gültige – CIP Identifkations-Nummer für eine Überprüfung bei uns übergibt.
  • Prozess: Ihr Auftraggeber möchte Ihre Angaben überprüfen. Sie geben Ihre CIP Identifkationsnummer an ihn, damit er uns schriftlich um eine Überprüfung bitten kann. Wir vergewissern uns zunächst bei Ihnen bevor wir schriftlich die Existenz, Gültikeit und z.B. Level GOLD bestätigen.
  • Ihre Kunden erhalten keine Angaben die darüber hinausgehen würden.
  • Ein weiteres wichtiges Qualitätsmerkmal für die Nachunternehmerhaftung.

Kritische Frage/Aussage: Der Zertifizierte kann ja richtige Angaben gemacht haben, aber die Umstände ändern sich doch andauernd. Wie schützt die Zertifizierung gegen eine Verschlechterung der Erfüllung der Scheinselbstständigkeitskriterien eines Selbstständigen, der bei uns einen Auftrag erhalten will?

CIP hat darauf folgende Lösung berücksichtigt:

  • Vermittler von z.B. IT-Projekten, Beratungsaufträgen, Börsen für sonstige freie Profi-Dienstleistungen können über die CIP-Zertifizierung ihren Kunden ein weiteres Qualitätssiegel anbieten.
  • Wichtiger Beitrag zur Nachunternehmerhaftung und enorme Kosteneinsparung in der Verwaltung durch Vermeidung von Bürokratie bzw. Bürokratieabbau.
  • Einsparung enormer finanzieller und zeitlicher Prüfungszeiten und –aufwände.
  • Auch wenn mehr Freelancer direkt von Unternehmen beauftragt werden, steigt der Gesamtmarkt.