Bildung und Sport

Weiterbildungs-Einrichtungen (private und öffentliche) beschäftigen freiberuflich tätige Lehrkräfte mit speziellen Know how, die zu bestimmten Themen und Veranstaltungen eingesetzt werden

Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:

  • Freiberuflich beschäftigte Lehrer an staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen
  • Dozenten
  • Trainer, Sportlehrer
  • Coaches
  • Referenten an privaten, öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen, z.B. in der Erwachsenenbildung oder in Sport-Studios
  • E-Learning-Entwickler und -Dozenten, die überwiegend für ein Institut tätig sind

Für alle vorgenannten Berufsgruppen gilt: Unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt über einen Sub-Unternehmer, Auftrags- bzw. Projektvermittler für ihren End-Kunden tätig sind. Denn dann greift ggf. die so genannte Nachunternehmerhaftung.

Im gesamten Bildungssystem sind viele Lehrkräfte solo-selbstständig bzw. meist freiberuflich tätig. Sowohl in der privaten Erwachsenenbildung, als auch an privaten und staatlichen Schulen und Hochschulen sind externe Dozenten auf Honorar-Basis im Einsatz. Nicht nur durch die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, sondern auch durch die Risiken einer potenziellen Scheinselbstständigkeit sind viele in der Ausübung ihres Berufes beschränkt. Die gleichen Probleme haben Personal-Trainer, Sport-Trainer, Coaches und viele andere, die längere Zeiten für einen Kunden bzw. Auftraggeber tätig sind. 

Über seine Verbandstätigkeit hat der CIP-Gründer ausführliche Interviews mit von Scheinselbstständigkeit Betroffenen geführt. Darunter ein Unternehmer, der bundesweite Lehrveranstaltungen organisierte und dafür freie Mitarbeiter im gesamten Bundesgebiet als s.g. Scouts im Einsatz hatte. Diese Scouts klärten organisatorische Voraussetzungen in den Standorten, in denen die Veranstaltungen stattfinden sollten. Mit erschreckendem Ergebnis, denn diese Mitarbeiter waren Scheinselbstständige.

In einem anderen Fall wurden Verträge zu freiberuflichen Lehrern an einer berufsbildenden Schule vom Lehrveranstalter gekündigt.

Wir setzen dafür ein, dass nicht Verträge gekündigt werden und Freiberufler auf der Straße stehen, sondern die Risiken früh erkannt und diskret beseitigt werden können.

Lassen Sie sich selbst, Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: