Architektur- und Ingenieurbüros, Bauwirtschaft

Von Scheinselbstständigkeit potenziell bedroht sind:

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Bauzeichner
  • CAD-Experten
  • Der klassische Bau-Ingenieur / Projektleiter auf längerfristig angelegten Baustellen
  • IT-Spezialisten
  • Berater
  • Vertriebsmitarbeiter
  • Gutachter
  • Sicherheitskräfte
  • Freie Mitarbeiter in Baubüros, in der Technik / Instandhaltung oder anderen Fachbereich, auch in der Verwaltung
  • Reinigungskräfte

Für alle vorgenannten Berufsgruppen gilt: Unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt über einen Sub-Unternehmer, Auftrags- bzw. Projektvermittler für ihren End-Kunden tätig sind. Denn dann greift ggf. die so genannte Nachunternehmerhaftung.

Die Leitung eines Brückenbau-Projektes dauert nun einmal oft mehr als ein paar Monate und ein paralleles Projekt lässt sich in dieser Zeit für einen selbstständigen Bau-Ingenieur und Projektleiter nicht realisieren. Viele freie Mitarbeiter stellen in Bau-Unternehmen, Architektur- und Ingenieur-Büros eine der Säulen in unserer modernen und auf Flexibilität angewiesenen Arbeitswelt. Aktuell sind die Auftragsbücher häufig so gefüllt, dass externe Ressourcen dringend benötigt werden. Wenn da nicht das Risiko mit der Scheinselbstständigkeit wäre. Ab wann ist ein externer Architekt in die Betriebsorganisation seines Auftraggebers zu sehr eingebunden? Dürfen Externe Arbeitsmittel ihres Auftraggebers nutzen?

Auftraggeber setzen in der Bauwirtschaft Audits ein, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Über selbst entwickelte Templates und Kontrollverfahren soll überprüft werden, dass auf externe Dienstleister ausgelagerte Aufgaben nicht von scheinselbstständigen externen Mitarbeitern erbracht werden. Das Problem liegt in der Komplexität und zahlreichen Auslegungsmöglichkeiten der gesetzlichen Kriterien. Rund um die Scheinselbstständigkeit existieren viele falsche Annahmen, die vor Gericht keinen Bestand hätten. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge und fehlenden Rechtssicherheit haben kleine und mittelständische Unternehmen kaum die Ressourcen, um sich vor der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. sogar Strafen abzusichern.

Lassen Sie sich selbst, Ihre freien Mitarbeiter bzw. auch die freien Mitarbeiter Ihrer Sub-Unternehmer gegen Scheinselbstständigkeit zertifizieren und schützen Sie so alle Beteiligten vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit!  

Eine speziell für Ihre Branche erstellte Zusammenfassung finden Sie hier als PDF zum Download: