Der Irrglaube, das Thema Schein-Selbstständigkeit beträfe Selbstständige/Freiberufler nicht
Grundsätzliche Probleme im Zusammenhang mit “Scheinselbstständigkeit” und “Nachunternehmerhaftung” finden Sie im Menü “CIP-Lösung”. Hier möchten wir Ihnen Probleme für Selbstständige aufzeigen, die vielleicht nicht jedem bekannt sind und über die viele auch nicht gern öffentlich sprechen. Die CIP-Zertifizierung wurde nicht für (nach dem Gesetz) SCHEIN-Selbstständige sondern für tatsächlich Selbstständige entwickelt.
Wir sorgen dafür, dass Deutschlands Auftragskiller Nr. 1 „Angst vor Scheinselbstständigkeit“ Sie als tatsächlich Selbstständiger nicht trifft und Ihre Auftraggeber Sie endlich wieder ohne ANÜ und Angst vor Nachzahlungen und Strafen beauftragen können.
JEDER Auftragnehmer und Auftraggeber ist mit dem Thema Scheinselbstständigkeit konfrontiert, auch wenn die Betroffenen ihre eigene Situation manchmal falsch einschätzen. "Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!"
Wer kennt ihn nicht? Die Absagebegründung:
“Leider hat sich der Kunde für eine interne Lösung entschieden.”
Die bestehende Rechtsunsicherheit, die fehlende Möglichkeit der Auftraggeber Ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, der ungewisse Ausgang eines staatlichen Statusfeststellungsverfahrens (und die damit verbundenen Nachzahlungen und Strafen) führen dazu, dass Auftraggeber Selbstständige weniger bzw. nicht mehr beauftragen.
Oft wird viel Zeit in Anfragen und die Erarbeitung von individuell passenden Angeboten investiert. Projekt- und Auftragsvermittler holen zahlreiche Profile von Experten ein und viele fragen sich, warum sich der Kunden “für eine interne Lösung entschieden hat”? In einigen Branchen gilt dies längst als “Code” dafür, dass die Fachabteilung eines potenziellen Auftraggebers zwar dringenden

In einigen Branchen gilt dies längst als “Code” dafür, dass die Fachabteilung eines potenziellen Auftraggebers zwar dringenden externen Unterstützungsbedarf hat und Sie als Externen dringend benötigt, doch dann kommen dem Einkauf oder der Rechtsabteilung doch Bedenken, ob mit Ihrer Beauftragung ggf. Kriterien einer “Scheinselbstständigkeit” entstehen könnten. Unser Hotline-Team berichtet in diesem Zusammenhang besonders häufig von Managementberatern, IT-Experten und Interim Managern.
Auch tatsächlich Selbstständige stehen unter Generalverdacht und werden von vielen Unternehmen längst nicht mehr beauftragt. Viele wissen häufig nicht einmal, dass auch bei langjähriger selbstständiger Tätigkeit jeder neue Auftrag Kriterien einer scheinselbstständigen Beschäftigung erfüllen kann.
Auch nach vielen Jahren selbstständiger Tätigkeit, kann eine scheinselbstständige Beschäftigung in jedem neuen Auftragsverhältnis, auch temporär entstehen und im Rahmen von Status-feststellungsverfahren (SFV), Betriebs- oder Zoll-Prüfungen festgestellt werden. Es kann keine 100%-Sicherheit geben, denn hierbei handelt es sich um eine staatliche Verantwortlichkeit.
Die Angst der Auftraggeber vor Scheinselbstständigkeit ist (und das bestätigen Umfragen) Deutschlands größter „Auftrags-Killer“. Kaum eine Befragung von Selbstständigen, in der dieses Thema nicht als Top-Thema bzw. als Auftragshürde genannt wird. Doch wo liegen die Gründe für diese Angst auf Seiten der Auftraggeber?
Warum immer mehr Auftraggeber keine Selbstständigen beauftragen?
- Im Falle einer festgestellten Scheinselbstständigkeit müssen Auftraggeber und Auftragnehmer Sozialversicherungsbeiträge ggf. über viele Jahre nachzahlen
- Strafen bei Gesetzesverstößen: Wenn grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, drohen Strafen (bis zum Freiheitsentzug)
- Aufwand für außergerichtliche Auseinandersetzungen, Anwalts- und Gerichtskosten in meist mehrjährigen Gerichtsverfahren
- Persönliche Haftung für Geschäftsführer, bzw. Vorstände ggf. auch Aufsichtsräte
Warum es so wichtig war, Ihren Auftraggebern die nachweisbare Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Kontrollpflichten zu erleichtern?
- Auftraggeber (AG) müssen sicherstellen, dass keine Scheinselbstständigen beauftragt wurden (weder direkt noch indirekt) und im Streitfall Gegenbeweise erbringen
- Viele Selbstständige unterliegen einer Fehleinschätzung bzgl. ihrer eigenen Selbstständigkeit, Auftraggeber können falsche Angaben nicht prüfen, haften aber
- Vom AG unbemerkt, werden die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit während der Tätigkeit für den AG erfüllt
- AG können schlecht kontrollieren, ob das vertraglich Vereinbarte später auch eingehalten wird oder ob der Externe, der als scheinselbstständig deklariert wurde, sich auf eine Festanstellung einklagen wird
- Vor Gericht zählen nicht Vertragsinhalte sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich vor Ort gelebt wurde
- AG fehlen Dokumente mit Zeitstempeln, um im Streitfall regelmäßige Kontrollen belegen zu können
- AG können oft ihren gesetzlichen Kontrollpflichten aus Kapazitätsgründen und mangels nachprüfbarer Angaben ihrer Externen nicht erfüllen
Versetzen Sie sich doch als Selbstständiger (iPRO) bitte einmal in die Sichtweise Ihres potenziellen neuen Auftraggebers. Sie können im Ernstfall in die persönliche Haftung genommen werden und Ihnen drohen unter bestimmten Umständen Strafen, die bis zum Freiheitsentzug reichen, wenn Ihnen Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachgewiesen werden könnte. Würden Sie da nicht vielleicht auch lieber in Kauf nehmen, dass ein wichtiges Projekt doch mit internen Kräften realisiert werden muss, auch wenn das deutlich länger dauert? Würden Sie nicht auch vielleicht die interne Anweisung geben, dass Selbstständige nicht mehr aus Deutschland, sondern aus anderen EU-Staaten vergeben werden sollen?
Wir finden: Ja, menschlich ist das nachzuvollziehen. Aber das sind selbst verschuldete Wettbewerbsnachteile, gegen die wir dringend eine Lösung entwickeln mussten!
Informationen und Beispiele von Betroffenen für diejenigen, die tatsächlich meinen, das Thema beträfe sie überhaupt nicht
Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Auszug aus den Ergebnissen der IW-Selbstständigen-Befragung (Ausgewählte Befunde zum Statusfeststellungsverfahren)

Das IW stellte im „Experten-Talk“ Ergebnisse aus einer Befragung von Solo-Selbstständigen, Selbstständigen mit Beschäftigen, gewerbetreibenden und freiberuflich tätigen Solo-Selbstständigen vor. Hier ein kleiner Auszug:
Nach den eigenen Kenntnissen zum Thema „Scheinselbstständigkeit“ befragt, gaben
- nur 30% an, „gut informiert“ zu sein.
- 70% gaben, „kaum informiert“, „überfordert“, „mir egal“ oder „weiß nicht“ an. Darunter auch viele mit Rechtsbeistand.
Nach den Folgen eines Statusfeststellungsverfahren (nach Betroffenheit, Mehrfach-Antworten möglich) antworteten
- ca. 20% „Angebote als Zeitarbeitnehmer“
- ca. 25% „Angebot als Beschäftigter“
- ca. 35% „Aufträge verloren“
- ca. 36% „erwogen, ins Ausland zu ziehen“ und
- 60% „zusätzlicher Aufwand bei Akquise“. (Vgl. Seite 63)
Quelle: Gutachten, Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vom 19.06.2024 Quelle: https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/oliver-stettes-holger-schaefer-zu-viel-buerokratie-treibt-selbstaendige-ins-ausland.html
Interview-Protokolle mit Opfern der komplizierten Scheinselbstständigkeits-Regularien

Wenn Sie auf das Bild links klicken, gelangen Sie auf die Seite mit mehreren “Opfern der Scheinselbstständigkeit”. Die Interviews hat unser Gründer selbst geführt. Die Namen wurden anonymisiert und die Interviewprotokolle von den Interviewpartnern freigegeben.
Das Fazit daraus: Das Thema “Scheinselbstständigkeit” ist viel zu komplex, als es einzelnen “Solo-Selbstständigen” ohne Rechtsabteilung oder kostspieligen juristischen Support zuzumuten wäre, dies alles im Blick halten zu können. Deshalb haben wir die CIP-Lösung für Sie entwickelt.