Für haftende Geschäftsführungs-, Vorstand- und Aufsichtsratsmitglieder

Management Summary

Die digitale Firewall zum Schutz von Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegen die Risiken scheinselbstständiger Beschäftigung externer Dienstleister

Problem für Ihr Unternehmen? Sie haben noch nie etwas von dem Thema gehört?

Diese Seite informiert diejenigen in Unternehmen, die als Vorstand oder Geschäftsführer die Gesamtverantwortung tragen oder für die Beauftragung von externen Dienstleistern zuständig sind, aber den Problemen im Zusammenhang mit “Scheinselbstständigkeit” und “Nachunternehmerhaftung” in der Praxis aber noch nie begegnet sind.

Niemand käme auf den Gedanken ohne Kfz.-Versicherung oder Sicherheitsgurt autozufahren oder auf eine Brandschutzversicherung für sein Haus zu verzichten, nur weil das persönliche Erlebnis eines solchen Ereignisses bisher ausgeblieben ist. Dennoch kennt man die reale Gefahr und handelt entsprechend. 

Bei den Problemen, die rund um das Thema Scheinselbstständigkeit hingegen entstehen, handelt es sich im Worst Case, also wenn (grobe) Fahrlässigkeit vorliegt oder sogar ein vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, nicht um einen Unfall, sondern ggf. um eine Straftat. Es drohen nicht “nur” Nachzahlungen an die Sozialkassen, die über Jahre rückwirkend zu massiven Belastungen werden können, sondern auch Strafen, die für die Verantwortlichen bis zum Freiheitsentzug reichen. 

Wie bei anderen unangenehmen Umständen, spricht niemand gern öffentlich über diese negativen Erlebnisse. Deshalb gehen wir bei allem was wir tun äußerst diskret vor. Niemand muss fürchten, dass ggf. bestehende Probleme durch uns öffentlich werden. Aber wir haben die Erfahrung, über organisatorische Lösungen scheinselbstständige Beschäftigungen zu verhindern. 

Welche negativen Konsequenzen bei festgestellter und nachgewiesener “Scheinselbstständigkeit” Ihrer externen Dienstleister drohen, haben wir an anderer Stelle bereits ausgeführt:

  • Im Falle einer festgestellten Scheinselbstständigkeit müssen Auftraggeber und Auftragnehmer Sozial-versicherungsbeiträge ggf. über viele Jahre nachzahlen
  • Strafen bei Gesetzesverstößen: Wenn grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, drohen Strafen (bis zum Freiheitsentzug)
  • Aufwand für außergerichtliche Auseinandersetzungen, Anwalts- und Gerichtskosten in meist mehrjährigen Gerichtsverfahren
  • Persönliche Haftung für Geschäftsführer, bzw. Vorstände ggf. auch Aufsichtsräte

Ein offenes Wort:
Die Entscheidung, ob Sie im Unternehmen die Vorteile der CIP-Zertifizierug nutzen, ist Chef-Sache!

Wenn wir beratend hinzugezogen werden, erleben wir häufig folgende Ausgangssituation:
Der Geschäftsführer oder Vorstand ist längst von der Notwendigkeit der CIP-Nutzung überzeugt, versucht aber selbst bei dieser kostenlosen Lösung einen breiten Konsenz im Management zu erreichen. Statt top-down zu entscheiden, sieht er sich plötzlich Bedenkenträgern gegenüber. Oft der Zeitpunkt, an dem wir als Berater für die Implementierung separat beauftragt werden.  

  1. Von internen Juristen kommt die Aussage, man hätte bereits eine eigene individuelle Checkliste entwickelt, die man einigen Externen zur Unterschrift geben würde.
  2. Der Einkäufer beauftragt lieber über Projektvermittler (zahlt lieber eine Vermittlungsmarge), als sich mit diesem komplexen Thema auseinandersetzen zu müssen.
  3. Verantwortliche aus den Fachabteilungen wollen ihre Projekte in time und im Budget realisieren und bangen um die externen Spezialisten, die sie dafür dringend benötigen. 
  4. Selbstständige halten sich für selbstständig tätig.
  5. Aufsichtsratsmitglieder, Compliance Manager oder der Head of Internal Auditing sowie CFOs sehen die Potenziale in größeren Unternehmen dagegen viel schneller.

Mit Ausnahme des Aufsichtsrats und CFOs haben alle eins gemein: Sie haften im Schadenfall nicht. Wer in die persönliche Haftung genommen werden kann, sind Sie.

Deshalb raten wir dringend, das Thema als Chef-Sache zu behandeln. 

  1. Wir kennen viele individuelle Checklisten und haben noch keine gesehen, die vollständig oder nur annähernd die permanenten EIgenscahften hätte, die CIP bietet.
  2. Bei einigen Marktteilnehmern gehört die SCHEIN-Sicherheit vor SCHEIN-Selbstständigkeit bei einigen Kunden zu tragen. Tatsache ist, dass Sie auch bei Schein-Selbstständigen in die Nachunternehmerhaftung geraten könnten, die über Dritte beauftragt wurden. CIP dagegen ist unabhängig und möchte keine Kandidiaten bei Ihnen platzieren. 
  3. Wie erwähnt, haften Fachabteilungsleiter im Worst Case nicht. Wir möchten, dass Sie Selbstständige beauftragen können, schützen Sie aber optimal vor Risiken. Gern beraten wir Sie, wie Sie Schaden vom Unternehmen (und von sich selbst) abwenden können.   
  4. Selbstständige schätzen ihren Selbstständigen-Status (unbeabsichtigt) leider häufig falsch ein, denn Scheinselbstständigkeit kann sich auch nach jahrelanger Selbstständigkeit in jedem neuen Auftrag neu ergeben.

Ein paar wichtige Tipps:

Wir hören häufig von Verantwortlichen in Unternehmen, dass sie mit dem Thema “Scheinselbstständigkeit” keine Probleme hätten. Die Realität zeigt oft ein ganz anderes Bild. Das hängt mit mehreren Faktoren zusammen:

  1. Auch wenn Sie einen zu Beginn der Beauftragung tatsächlich Selbstständigen ins Unternehmen holen, kann sich dessen Selbstständigkeits-Status sogar während der Leistungserbringung (z.B. eines Projektes) negativ verändern.
  2. Nachunternehmerhaftung (Erläuterung: Bei der Nachunternehmerhaftung haftet derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein Bürge gesamtschuldnerisch. )
  3. Unkenntnis darüber, ob es sich bei “Mitarbeitern” externer Dienstleister um interne oder unterbeauftragte externe Mitarbeiter handelt bzw. wie viele weitere Kunden der Externe tatsächlich neben Ihnen hat.

Wir haben die Lösung für Scheinselbstständigkeitsrisiken entwickelt, damit Sie sicher und rechtskonform handeln können.

Nach Jahren intensiver Arbeit in Verbänden und Arbeitsgruppen mussten wir feststellen, dass Gesetzesänderungen die Probleme für Auftraggeber und Selbstständige oft verschärft haben. Heimtückisch dabei: Selbstständige und Auftraggeber können unbemerkt in eine Scheinselbstständigkeit geraten.

Ein Beispiel: Ein IT-Berater beginnt als Selbstständiger mit mehreren Kunden. Nach einiger Zeit bleibt nur noch ein Auftraggeber, der Faktoren für Scheinselbstständigkeit meist nicht erkennt. Ähnlich riskant: Externe Dienstleister oder Reinigungskräfte, die scheinbar selbstständig sind, aber unter Ihre Nachunternehmerhaftung fallen könnten.

Wir wollen, dass Selbstständige selbstständig bleiben – und Auftraggeber sicher sind. Unser Frühwarnsystem bietet:

  • Ständige Risikobewertung: Ermitteln Sie den Status eines Selbstständigen in Echtzeit.
  • Prävention statt Reaktion: Identifizieren und beseitigen Sie Risiken frühzeitig.
  • Klarheit durch strukturierte Fragebögen und Erläuterungen.

Handeln Sie proaktiv, bevor Schäden entstehen!

Als Auftraggeber können Sie viele verborgene individuelle Rahmenbedingungen eines externen Dienstleisters (die am Ende vor Gericht urteilsrelevant werden) nicht wirklich überprüfen, werden dafür aber im Worst Case in die Haftung genommen!

Das wäre mit CIP-Zertifzierung nicht passiert:

Zusammenfassung Ihrer Probleme

  • Auftraggeber (AG) müssen sicherstellen, dass keine Scheinselbstständigen beauftragt wurden (weder direkt noch indirekt) und im Streitfall Gegenbeweise erbringen
  • Viele Selbstständige unterliegen einer Fehleinschätzung bzgl. ihrer eigenen Selbstständigkeit – Auftraggeber können falsche Angaben nicht prüfen, haften aber
  • Vom AG unbemerkt, werden die Kriterien einer Schein-selbstständigkeit während der Tätigkeit für den AG erfüllt
  • AG wissen häufig nicht, ob Externe beim Lieferanten angestellt oder unterbeauftragt wurden
  • AG können schlecht kontrollieren, ob das vertraglich Vereinbarte später auch eingehalten wird oder ob der Externe, der als scheinselbstständig deklariert wurde, sich auf eine Festanstellung einklagen wird
  • Vor Gericht zählen nicht Vertragsinhalte sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich vor Ort gelebt wurde
  • AG fehlen Dokumente mit Zeitstempeln, um im Streitfall regelmäßige Kontrollen belegen zu können
  • AG können oft ihren gesetzlichen Kontrollpflichten aus Kapazitätsgründen und mangels nachprüfbarer Angaben ihrer Externen nicht erfüllen

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